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Jahresarchiv 2020

2020.12.13 Datenschutz Ampel für APPs

Eine Partei im niedersächsischen Landtag plediert für Datenschutz-Ampel für APPs.

Grün:
Das prinzip der Datensparsamkeit, das Prinzip der Datenminimierung bei der Erfassung der Daten wird umgesetzt.

Gelb:
Es werden mehr Daten als erforderlich erhoben. Dieses vorgehen erfordert die Einwilligung des Nutzers oder kann unter umständen auf das berechtige Intersse gestützt werden.

Rot:
Hierbei werden zusätzlich noch Daten an Dritte weitergegeben. Sicherlich kann dies erforderlich sein, damit die APP überhaupt funktioniert. Doch ich denke, dass hier eher der Umstand gemeint ist, dass Daten an Dritte übermittelt werden ohne das dies zum erreichen des Ziels erforderlich ist. Dies ist nur auf Grundlage eine Einwilligung des Nutzers möglich.

Herausforderung:
-Wer prüft dies?
-Eine Prüfung bezieht sich immer nur auf eine Programmversion. Bei einem Update muss erneut geprüft werden.
-Wie erfährt der Anwender welche Version welche Ampelphase hat?
(Hier gibt es Überlegungen eine Liste auf der Webseite des BSI zu veröffentlichen)

Meine Kandidaten für
Rot: Facebook, WhatsApp
Gelb: DB Navigator (habe selber dann überflüssige Berechtigungen wie Kamera und Speicher deaktiviert)
Grün: Corona Datenspende App

Ob der Nutzer überhaupt die Ampel beachtet, ist fraglich.

Die Idee ist trotzdem löblich, da diese Datenschutz Ampel eine Möglichkeit ist, für mehr Datenbewußtsein. (Stand 13.12.2020)

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2020.12.12 Datenschutz im Jahr 2020 – Rückblick & Ausblick (Qualifikation)

Webinar

Die Themen die meine Kunden, und somit auch mich, in 2020 beschäftigt haben:
Emotet Virus
Welche Corona-Infos darf ich im von meinen Mitarbeitern erfragen?
Welche Corona-Infos muss der Mitarbeitern seinem Arbeitgeber mitteilen?
Home Office Regelungen / Richtlinien
Anpassung der Webseite (diverse Urteile)
Datenübermittlung in die USA
Schulung / Sensibilisierung

… meine Arbeitsweise in Form einer Weihnachtsgeschichte im Video dargestellt:
Braucht der Weihnachtsmann einen Datatenschutzbeauftragten?


Kosten externer Datenschutzbeauftragter

Wer billig kauft – kauft doppelt!

Warum ein Datenschutzbeauftragter seinen Preis hat, erfahren Sie in diesem Artikel. Zudem erhalten Sie eine Kalkulationsgrundlage und können Angebote besser beurteilen.

Eine monatliche Grundpauschale von mindestens €150 halte ich für sinnvoll.
Podcast Heise Verlag CT: „Für 200€ kann keiner seriös einen Datenschutzbeauftragten machen – auch bei kleineren Unternehmen“

Wenn der Stundenaufwand pro Monat bei null liegt, kommt schnell der Gedanke von null Euro pro Monat.
… und was ist mit Ihrer Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu melden?

Ich halte es für angemessen, einen Betrag dafür zu erhalten, dass Sie mich bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz als Ihren Datenschutzbeauftragten melden dürfen UND dass Sie meine Kontaktdaten als Ansprechpartner für Datenschutz veröffentlichen.

Der geschätzte durchschnittliche monatliche Zeitaufwand – oder besser: Die Zeit, die sie garantiert von mir monatlich bekommen. Sie wollen doch schließlich einen Datenschutzbeauftragten haben, der auch garantiert Zeit für Sie hat.

Einmalig zahlen Sie ein „Begrüßungsgeld“ für die Erstaufnahme/Bestandsaufnahme.
Der Datenschutzbeauftragte verschafft sich einen Überblick über Ihr Unternehmen.
Dazu ist sicherlich mehr als ein Treffen zum Kaffee erforderlich.

Eine Checkliste mit Kreuzen hilft Ihnen nur begrenzt.
„Fenster nicht vergittert“?
Sie sind im 10. Stockwerk, dann ist das wohl kaum relevant.
Sie sind im Erdgeschoss, dann ist der Punkt schon relevant.
Sie bekommen eine Einschätzung UND konkrete Handlungsempfehlungen.

Der Zeitaufwand fängt bei 0,5 Stunden pro Monat an und kann bis zu 7 Stunden pro Monat betragen.
Sollten Sie mehr monatliche Zeit veranschlagen, wählen Sie bitte einen internen Datenschutzbeauftragten.

Hinzu kommt Reisezeit, die mit weniger als 150€ pro Stunde in Rechnung gestellt wird (sofern berechnet).
Hinzu kommen möglicherweise direkt zurechenbare Reisekosten.
Beides zusammen gerne auch als Pauschale pro Besuch in Ihrem Hause oder bei Ihrem Auftragnehmer, Dienstleister, Auftraggeber, Event…

Der Preis richtet sich nach den Stunden vor Ort und den mindestens ebensolchen Stunden der Nachbereitung zur Berichtserstellung.
Je nach Unternehmensgröße, Abteilungen und Umfang der Datenverarbeitung richtet sich der zeitliche Aufwand.
Mein technisches und organisatorisches Fachwissen monetarisiere ich im Bereich von mindestens 600€ und maximal 6000€.
Alle diese Preise sind Richtwerte.
Sie erhalten einen Bericht über den Ist-Zustand mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Das hängt auch von Ihrer Außenwirkung ab. Die Anzahl der Berührungspunkte, vorwiegend mit Kunden.
Ein Hersteller von Schrauben hat seine 50 B2B Kunden, somit eher ein niedriges Risiko. Im Gesundheitsbereich gibt es meist mehr Kontakte.
Sie haben einen B2C Online-Shop?
Sie sind eine Arztpraxis?
Sie sind eine Schule, Kindergarten, Zeitarbeitsfirma…
dann haben Sie ein wesentlich höheres Risiko dass mal „jemand Stress macht“ oder dass etwas passiert.
Das Risiko fließt mit in den Preis ein.

Der monatliche Preis kann sich somit nach 7 Monaten ändern.
Warum 7 Monate? Ich habe einen konkreten Plan, der auf die meisten Unternehmen modifiziert anwendbar ist um ein Grundniveau an Datenschutz/ Datensicherheit zu erreichen.

Bei 0,5 Stunden pro Monat sind wir bei €150 monatlich.
Bei 7 Stunden pro Monat sind wir bei €999 monatlich.

Ein unbekannter Kostenpunkt bleibt die Berechnung des Zeitaufaufwands für die Bearbeitung von Anfragen die Betroffene DIREKT an den Datenschutzbeauftragten stellen.
Dieser Vorgangs setzt Vertrauen voraus, da der Datenschutzbeauftragter je nach Anfrage KEINE Details über den Inhalt und dem Betroffenen geben darf.

Der Aufwand differiert monatlich, kann jedoch bereits im monatlichen Stundenbudget enthalten sein.

Sollten es doch einmal mehr Stunden werden, so können(!) diese
Stunden mit jeweils €150 bis €250 in Rechnung gestellt werden. Schließlich bekommen Sie durch mich die Kombination aus Anwalt und IT-Spezialist.

Die Unterstützung dabei wird mit ca. €1000 pauschal abgerechnet bei ca. 7 Stunden Zeitaufwand.
Diese ist jedoch in relativ wenigen Betrieben nötig.

Der Datenschutzbeauftragte darf diese nicht selber durchführen - in der Praxis ist er maßgeblich bei der Erstellung beteiligt.
Er ist dabei jedoch auf massive Informationen des Betriebes angewiesen.

Minimal:
Erstaufnahme 666€ *
bei 2 Stunden vor Ort
inklusive Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen

150 € monatlich *
inklusive 0,5 Std (6 Stunden pro Jahr)


Typisch
für den Großteil meiner Kunden:
Erstaufnahme 2400€ *
bei 7 Stunden vor Ort
inklusive Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen

300 € monatlich *
inklusive 1,5 Std (18 Stunden pro Jahr)

Muster
Schulungen
Direkte telefonische Erreichbarkeit
Vertretungsregelung

zum unmittelbaren Kontakt

* zzgl. MwSt.

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Dazu kontaktieren Sie mich bitte
per Telefon 0511 55 19 11 (Hannover)
oder per Kontaktformular
oder per E-Mail interesse (at) DtnSchtz.de

Mit freundlichen Grüßen
Lorenz Macke, Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter

Zum Imagevideo (60 Sek – im neuen Tab geöffnet)

Ein Vorgeschmack auf die Arbeitsweise des Datenschutzbeauftragten im 10-Minuten-Video als Weihnachtsgeschichte:
Der Weihnachtsmann und Datenschutz.

Externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke Hannover


2020.11.19 Erstellung eines Tätigkeitsberichts (Qualifikation)

Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Für manche Datenschutzbeauftragte ist es pflicht (gemäß vertraglicher Vereinbarung) und für andere die einzige Tätigkeit… Bei Bedarf kann ich sowas schreiben.

2020.10.22 Aufgaben, Pflichten, Haftung von Datenschutzbeauftragten (Qualifikation)

Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Das meiste steht klar im Gesetz, jedoch mache ich meist mehr. Das erwarten die Kunden auch, was ich anhand der Fragestellungen sehe. Danke für ihr Vertrauen in meine Kompetenz.

2020.09.16 Rechtsgrundlagen im Detail (Qualifikation)

Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Welche Rechtsgrundlagen gibt es beim Datenschutz und welche ist wann anzuwenden?

2020.08.20 Risikobewertung nach der DSGVO durchführen (Qualifikation)

Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Es gibt verschiene Methoden. Ich nehme die, die Sie verstehen!

2020.07.31 Wichtige Rechtsprechung zum Datenschutzrecht in 2020 (Qualifikation)

Webinar mit Fortbildungsbescheinigung.
Urteil EuGh Privacy Shield Schrems II
Datenbertragung in die USA
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