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Monatsarchiv Januar 2021

2021.01.31 Home Office Richtlinie Mobiles Arbeiten (Definition)

Home Office: Der Oberbegriff für Mobiles Arbeiten (remote Work) / Telearbeit.

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen

Der ArbeitNEHMER muss in der Regel zustimmen, dass die Arbeit im Home Office stattfinden kann – da Home Office eine Vereinbarung voraussetzt.

„Der Beschäftigte kann nicht gezwungen werden… wenn weder Laptop, W-Lan, Programme zu Hause vorhanden sind, dann sprechen betrieblichen Gründe dageben“ (Bundesarbeitsminister Hubertus Heil 20.1.2021 Pressekonferenz)

Zudem müssen Arbeitnehmer UND der Arbeitbeitgeber regeln, ob und wie private Geräte (Internetverbindung, Computer, Wohnraum, Handy…) im Home Office genutzt werden.

Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben u.a. aufgrund von Unverhältnismäßigkeit/Unzumutbarkeit wieder in den betrieblichen Arbeitsplatz zu wechseln.

Telearbeit: Ein fester Arbeitsplatz am Wohnsitz des Arbeitsnehmers (meist zu Hause).
Die Geräte für den häuslichen Arbeitsplatz, werden vom Arbeitgeber gestellt, darunter zählt u.a. auch der ergonomische Bürostuhl.
Zudem ist eine Einwilligung der Mitbewohner erforderlich um mögliche häusliche Kontrollen zu ermöglichen.
Der Arbeitgeber kann einen Teil der Kosten für den Dauerhaften Arbeitsplatz übernehmen (müssen), z.B. für Strom, Arbeitsfläche/Raum, Heizung…

Mobiles Arbeiten: Das Gerät (Laptop, Internetverbindung, Firmenhandy…) wird meist vom Arbeitgeber gestellt. Die Tätigkeit findet an wechselnden Orten statt. Der Arbeitsort kann auch (mal) der Wohnsitz sein.

Bring your own device: Der Mitarbeiter darf sein eigenes Gerät nutzen. Dies sollte jedoch vermieden werden.

Prinzipien:
+Trennung von privat und geschäftlich.

+Vertraulichkeit:
– Die Daten sind so geschützt, dass niemand unberechtigtes die Möglichkeit hat, Informationen zur Kenntnis zu nehmen.

+Verfügbarkeit:
– Die Daten bleiben vorhanden.
– Die Daten sind so geschützt, dass niemand unberechtigtes die Möglichkeit hat, diese (vollständig) zu zerstören.

+Unveränderbarkeit:
– Die Daten bleiben vollständig.
– Die Daten sind so geschützt, dass niemand unberechtigtes dies verändern kann.

+Verpflichtung:
– Was im Büro gilt, gilt auch im Home Office (vergleichbares Schutzniveau)
– Regelung Home Office ermöglichen
– Richlinie Home Office

-> Der Datenschutzbeauftragte bietet Muster für Richtlinien an um verschiedene Konstellationen zu regeln.

Aus aktuellem Anlass:
Der Arbeitgeber muss nachweisen, warum der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Arbeit im Home Office NICHT ermöglicht sofern ein Gesetz die Möglichkeit bzw. Pflicht zum Home Office vorsieht.

„Das erforderliche Schutzniveau kann (noch) nicht hergestellt werden“ … der private Computer des Mitarbeitenden kann/darf/sollte keinesfalls verwendet werden!
„Verträge mit Auftraggebern lassen keine Home Office zu“
„Wir haben noch keine Home Office Richtlinien“

„Das erforderliche technische Gerät ist (noch) nicht verfügbar“
„Es ist kein Budget für technisches Gerät vorhanden“
(…wir warten erst bis die zugesagten Gelder tatsächlich ausgezahlt wurden)
„Die Programme/Daten/Userprofile sind so organisiert, dass kein Fernzugriff möglich ist“

„Es ist seitens des Mitarbeitenden unzumutbar im HomeOffice zu arbeiten“ -> Diese freiwillige Erkenntnis ist zu dokumentieren.

Richtlinien, Tipps und Quiz (kostenfrei 10 Minuten anonym) zum Thema Home Office (mehr Infos).


Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)

[Ursprünglich ist der Artikel von 16.03.2020 , Update 18.09.2022]

Warum bringe ich hier Argument GEGEN Home Office?
Es ist meine Pflicht als externer Datenschutzbeauftragter im Sinne der DSGVO „zu unterrichten und zu beraten“.

2021.01.28 Europäischer Datenschutztag

Der „Privacy Day“ am 28.Januar – wird seit 2006 begangen.
„An diesem Tag organisieren Regierungen, Parlamente, nationale Datenschutzbehörden und andere Akteure Kampagnen zur Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre.“

Der Datenschutz Quiz ist eine Möglichkeit zur Sensiblisierung.
Eine weitere ist das Datenschutz Spiel (je nach Bildschirmgröße)

Weitere Beiträge auf dieser Webseite zur Sensibilisierung
Sprachassistent Alexa hört mit
Facebook hört mit?
Facebook Tipps: Mein Konto wurde gehackt
Warnung Facebook Gewinnspiele

Auch die Sensibilisierung für Datenschutz im Home Office nimmt an Bedeutung zu.

Der „Bedrohung“ durch Phishing E-Mails und E-Mails u.a. mit dem Emotet Virus gilt es zu begegnen.

Datenschutz Online Schulung, Datenschutz Schulung vor Ort, Datenschutz Schulung per Videokonferenz, Datenschutz Webinar, Datenschutz Beratung am Telefon für Unternehmen und Privatpersonen.

Ich berate Sie im Datenschutz damit Sie Ihr Risiko mindern.
Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)

AKTION:
Was macht ‚eigentlich‘ ein externer Datenschutzbeauftragter?
– Beschützt er die Daten?
– Behindert oder ermöglicht er die Datenverarbeitung?
– Warum gibt es den Datenschutzbeauftragten im Unternehmen?
– Für wen ist er Ansprechpartner?
– Welchen Tipp kann er mir geben?

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Geschützt: Zoom

Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anschauen zu können, bitte das Passwort eingeben:

2021.01.20 Interview Radio Hannover

Am 20.Januar 2021 interviewte mich Radio Hannover 100,0 als Datenschutz Experte zum Thema HomeOffice.
3 Minuten, 4 Fragen, die Antworten wurden zusammengeschnitten.
Der Beitrag wurde mehrmals gesendet.
Die Forumulierung „Experte“ hat Radio Hannover 100,0 selber gewählt!

-Wann wird es brenzlich beim Zusammentreffen von Familie und Arbeit?
-Tipps wie man den Arbeitsplatz gestalten sollte in Hinblick auf den Datenschutz?
-Was ist wenn doch was passiert im Home Office (Haftung)?
-Wenn ich meinen Arbeitstag im Home Office beende, worauf ist zu achten?

Tipps, Richtlinien und Quiz zum Thema HomeOffice
Hinweise zum Home Office

Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover) der Sie auch gerne bezüglich HomeOffice berät.



2021.01.18 Rechnung von der Aufsichtsbehörde

Artikel 33 DSGVO beschreibt die „Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde“. 

Beispiele: Fehlversand eine E-Mail, unverschlüsselter Speicher verloren, Hackerangriff, Unterlagen verloren, unberechtigte nehmen Daten zur Kenntnis – jeweils auf personenbezogen Daten (z.B. Adressdaten) bezogen.

Ein Unternehmen in Niedersachsen meldete im Dezember 2020 eine solche Verletzung (umgangssprachlich „Datenpanne“) an die Aufsichtsbehörde.
Nach einem Monat die Antwort von der Aufsichtsbehörde lfd.niedersachsen.de

„Nachfolgendes beende ich das Verfahren“
Die Kosten des Verfahrens haben Sie zu tragen

Die Meldung einer solchen Datenpanne wurde nun von der Aufsichtsbehörde in Niedersachsen dem Unternehmen in Rechnung gestellt.

1,5 Stunden   67€ / Std = 105€      Nr.AIIGO 1.11
„Einleitung aufsichtsbehördliches Prüfverfahren, rechtliche Würdigung der Eingegangen Meldung nach Art. 33 DS-GVO. Mitteilung über Verfahrenseinstellung und Kostenfestsetzungsbescheid.

Kostenentscheidung Aufsichtsbehörde
Rechnung von der Aufsichtsbehörde
Kostentarif AIIGO 1.11

Stand 18.01.2021
Nach bisherigen Reaktionen, stellt diese Rechnungsstellung eine Merkwürdigkeit und Seltenheit dar.

Update 19.01.2021:
Die Regelung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So die Aussage „Und zwar Dr. Jens Ambrock, der als Referatsleiter für den Bereich Wirtschaft bei der Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde tätig ist.“

Wenn der Datenschutzbeauftrage die Datenpanne meldet UND es erfolgt eine Nachfrage seitens der Aufsichtsbehörde, dann erfolgt auf jeden Fall eine Berechnung der Kosten (u.a. in Hamburg).

Wenn der Verantwortliche (das Unternehmen selber die Datenpanne meldet UND es erfolgt eine Nachfrage seitens der Aufsichtsbehörde, dann KANN eine Berechnung der Kosten (u.a. in Hamburg) erfolgen.

Quelle: Podcast vom Datenschutz-Guru 2021.01.19

Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)

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2021.01.13 Sprachassistenten Alexa hört mit

Sprachassistenten

Was Sie bei Sprachassistenten bzw. eingeschalteten Mikrofon beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Dieser Artikel bezieht sich vorwiegend auf Alexa(Amazon) „die“ mit der ich bisher am meisten konfrontiert wurde, jedoch auch auf weitere „Mithörende“ wie z.B. Siri, Google Assistent, Hallo Magenta, HiVoice, Hey Facebook…

Sprachassistenten spielen im Zusammenhang mit geschäftlichen Tätigkeiten, sei es im Betrieb oder unterwegs oder im Home Office eine Rolle und im Privatleben.

Bestenfalls wird der Sprachassistent bewusst gestartet, z.B. per Tastendruck auf der Fernbedienung.
Schlimmstenfalls hört der Sprachassistent immer mit und wartet so auf einen Sprachbefehl. Dabei kann es auch zu Fehlinterpretationen kommen: Es werden Sprachbefehle übertragen, sie gar keine sind.

Der Sprachbefehl wird vom Gerät per Datei in ein Rechenzentrum übertragen. Dort wird der Sprachbefehl von einem Programm interpretiert und ein entsprechender Befehl zurück an das Gerät. Voraussetzung ist eine Internetverbindung.

Warum auch immer… vielleicht damit Sie herausfinden, was die anderen so für Sprachbefehle vor Tagen, Wochen, Monaten geben haben.
Normalerweise müsste die Einstellungen datenschutzfreundlich und datensparsam sein: Keine Speicherung der Daten.

Ein Grund die Daten von Sprachassistenten wie Alexa DOCH zu speichern ist, dass eventuelle (Fehl-)bestellungen die über den Sprachassistenten ausgeführt werden, nachvollzogen werden können.

haben Berechtigung auf das Mikrofon zuzugreifen, somit gibt noch mehr die mithören. APPs warten auch auf Sprachbefehle.  Dabei sind sicherlich auch APPs die durch Sprachdateien mehr über Sie erfahren die Erkenntnisse – wie auch immer- verwenden.
In einem weiteren Artikel erfahren Sie mehr über den Zusammenhang vom eingeschalten Mikrofon und der Anzeige von Werbung bei Facebook.


(Wenn keine Internetverbindung besteht, kann es sein, dass der Sprachbefehl zwischengespeichert wird, bis wieder eine Internetverbindung besteht).

Einige Geräte geben im Kleingedruckten Hinweise „Keine vertraulichen Gespräche zu führen“.
Alexa gibt zu, Sprachbefehle durch Mitarbeiter auszuwerten um  festzustellen, ob das Programm im Rechenzentrum aus der übermittelten Sprachdatei den richtigen Befehl gebildet hat.

Android: Einstellungen – APPs – oben rechts 3 Punkte – Berechtigungen

wartet, je nach Einstellung, auf Sprachbefehle. Windows ist jedoch so freundlich und fragt Sie bei der Erstinstallation OB Cortana verwendet werden soll.

Vorsicht: Je mehr Sprachdaten übertragen werden, desto mehr können über Sie gesammelt werden, vielleicht auch fehlinterpretiert werden, vielleicht Jahrelang für zum Zwecke der Auswertung (mit Folgen für Sie) gespeichert.

Schilder aufhängen
 Freunde auf die Verwendung von Sprachassistenten aufmerksam machen
 Freunde fragen ob Sprachassistenten verwendet werden

!!! Es könnten ungewollt Bestellungen ausgeführt werden - das könnte ein Grund sein die Aufzeichnungen der Sprache für eine bestimmte Zeit doch zu speichern !!!

Vorsicht: Geschäftsgeheimnisse könnten an unberechtigte übertragen werden.

Weit genug von Geräten Gespräche führen
Geräte ausschalten.
Dilemma: Genau das Geräte von dem telefoniert wird, hört mit!
APPS überprüfen
Tipp: In den Amazon Einstellungen die Sprachspeicherung (Alexa) ausstellen!

Die Geschäftsführung bewirkt:
 Aufhängen von Schildern
 Sensibilisierung der Mitarbeiter
 Richtlinien für die das Verhalten im Betrieb
 Richtlinien für die das Verhalten im Home Office
 Richtlinien für die das Verhalten beim Kunden

Richtlinien beachten (diese sollten eine Abschaltung enthalten)
 Falls es keine gibt, gesunder Menschenverstand, siehe Handlungsempfehlung.

Betreten eines Raumes wo sich wissentlich ein Sprachassistent befindet, bedeutet nicht unbedingt eine Einwilligung zur Sprachaufzeichnung!
Die Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes!
Sie dürfen nicht den Sprachassistenten ohne Erlaubnis der mitgehörten Person mithören lassen!
Positiv formuliert: Sprachassistenten dürfen nur mithören, wenn beteiligte Ihre Erlaubnis erteilt haben.

Manche Smart-TVs hören mit, wenn Sie Sprachsteuerung möglich ist.
Nun die Steigerung: Fernstehen GUCKEN mit, wenn Steuerung per Gestik möglich ist. Auch hier werden Daten von der Kamera in Ihrem Fernseher durch das Internet übertragen – wohin auch immer.
Guckt der Fernseher mich gerade an? Wer guckt mich gerade durch den Fernseher an? Ist der Fernseher „Sicher“ konfiguriert?
Bei Ihrem nächsten Hotelaufenthalt werden Sie sich an diesen Artikel erinnern

Was hat Alexa wann verstanden?

Wer hat wann nach gesucht - Mitbewohner, Gäste oder zufällige Aufnahmen.


Ändern Sie die Einstellungen für Ihre Sprachassistenten

Damit Sprachaufzeichnungen, sofern sie stattfinden, leicht gelöscht werden können.

Voreingestellt: Speichern -> KEINE Aufzeichnungen speichern!

Voreingestellt: Daten übermitteln

-> Ausschalten!

In einem weiteren Artikel erfahren Sie mehr über den Zusammenhang vom eingeschalten Mikrofon und der Anzeige von Werbung bei Facebook.

Im Home Office
Die Richtlinien beachten für die das Verhalten im Home Office
Falls es keine gibt, gesunder Menschenverstand, siehe Handlungsempfehlung (oben)

Tipps, Richtlinien und Quiz zum Thema HomeOffice
Hinweise zum Home Office

Es schreibt Dir, risikomindernt, Dein persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)

2021.02.12 Facebook hört mit?!

„Hey Facebook“ -> So soll ab 2021 Facebook auf Sprachbefehle reagieren, wenn das Microfon eingeschaltet ist = die Berechtigung hat. Es besteht die „Gefahr“ das Facebook weit mehr mithört als es gewollt ist! Diese Info schonmal vorab. Das Facebook schon jetzt mithört, erfahrt Ihr jetzt.

Original Facebook-Post:
Ich habe es nun schon dreimal erlebt, das mir merkwürdigerweise bei Facebook Werbung angezeigt wird, die ich nie geliked habe oder auf den Seiten nie gewesen bin. Erstaunlicherweise habe ich aber kurz vorher mit meinen Freund z.B. über einen speziellen Wein gesprochen ( Handy lag neben mir, wurde aber nicht zu der Zeit benutzt) und prompt taucht Werbung von genau diesem Wein auf bei Facebook. Das ging auch mit Tomatensamen und chirurgischen Implantaten für die HWS so….scheinbar wird man über die Mikrofunktion des Telefons ausgespitzelt und bekommt dementsprechende Werbung. Das finde ich nun überhaupt nicht mehr lustig…..

Verständlich – im wahrsten Sinne des Wortes!
Zumindest bei manchen von euch, bei mir nicht.

Warum ist es bei mir nicht der Fall?
Weil ich keiner APP Berechtigung für das Mikrofon gegeben habe!

Warum ist es bei euch möglicherweise der Fall?
Manche Geräte von euch haben ein Mikrofon, z.B. Smartphone, Tablet, Fernseher, Alexa, Siri…. UND sie haben die Berechtigung auf das Mikrofon zuzugreifen.

Die Geräte können mit den empfangenen Geräuschen selbst nichts anfangen. Die Geräusche werden bei bestehender Internetverbindung an Großrechner weitergeleitet. Je nach APP, Anwendung, Gerät sind es verschiedene Großrechner, welche die Geräusche auswerten. Wird Sprache in den Geräuschen erkannt, kann die Sprache bewusst eingesetzt worden sein, um ein Gerät zu bedienen:
„Alexa spiel Musik“. In dem Falle handelt es sich um einen bewusst gegebenen Sprachbefehl. Hier werden Worte erkannt und es wird ein Befehl vom Großrechner wieder an das Gerät zurückgesendet – mit entsprechenden Daten. Mehr dazu im Artikel Amazon Alexa Einstellungen.

Doch was ist mit den anderen Geräuschen und was passiert mit den erkannten Worten?
Es gibt APPs, die nehmen es mit dem Datenschutz nicht so genau. Gerade bei kostenfreien APPs zahlt Ihr mit euren Daten.

Facebook selber behauptet die Sprachdaten nicht auszuwerten, insbesondere nicht die von versendeten Sprachnachrichten.

Tests haben ergeben, dass es durchaus einen Zusammenhang vom gesprochenen Wort und Werbung bei Facebook geben kann.
Aufgrund von Berichten von Anwendern, kommt der Facebook Messenger in die engere Wahl – was auch durchaus plausibel ist, da Facebook die Werbung so eindeutig zuordnen kann.

ABER:
Es gibt noch andere APPs, die Zugriff auf euer Mikrofon haben. Diese APPs übertragen die Geräusche wie bereits beschrieben an Großrechner, welche dann Sprache erkennen und auswerten. Diese Erkenntnisse werden dann an Werbeanbieter „weitergeleitet“ (verkauft). Passend zur Sprache erfolgt dann die Einblendung der Werbung.

Abhilfe:
Überprüft die Berechtigungen von Euren APPs!
Welche APP hat Berechtigung für das Mikrofon?

Android: Einstellungen – APPs – oben rechts 3 Punkte – Berechtigungen


Warum wollte Booking.com Zugriff auf das Mikrophon haben?
Prüft die Berechtigungen von euren installierten APPs!

Und was ist mir eurem PC? Was darf Windows Cortana? Euch helfen oder euch ausspionieren? Auch hier die Einstellungen prüfen.

In dem Zusammenhang: Mein Virenscanner meldet mir, wenn Windows mal auf die Kamera vom Laptop zugreift. Das macht Windows einfach mal so ab und zu. Wissen wir welche Zugriffe NICHT erkannt werden?

Bonus:
Nun sollte Euch klar sein, warum Geräte mit Mikrofonen in bestimmten Situationen ausgeschaltet sein sollten. Gerade bei geschäftlichen Aktivitäten im Betrieb, im Home Office, bei Besprechungen… darf kein Gerät (Sprachassistent) mithören! Das sollte aus den Richtlinien seitens der Arbeitgeber hervorgehen.

Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)







Luca App Kontaktverfolgung – Test und Tipps 2022.04.16

Update 11.3.2022: Luca hat sich meiner Meinung nach erledigt.
Und wer meint aufgrund des Hausrechts die Luca App zu nutzen, der hat keinen Nutzen! Die Luca APP ist nicht mehr für die Kontaktdatenerfassung und Kontaktverfolgung geeignet.
Sie kommen NICHT an die Besucherdaten heran. Das hat Luca aus selber im Newsletter April 2022 verkündet.

Auch die Papiererfassung der Anwesenheit bezogen auf Infektionsschutz, hat sich erledigt.
https://www.dtnschtz.de/tag/anwesenheitsliste/

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Da das Thema Luca „durch“ ist, habe ich meine umfangreichen Erfahrungswerte entfernt.

Meine Meinung von Januar 2021 bis März 2022:
Luca APP und Datenschutz: Ja, recht gut was die Luca APP betrifft.
-> Luca APP und Datensicherheit: Die Luca APP war von Januar 2021 bis März 2022 im Einsatz.
Es ist bisher kein Fall bekannt, bei dem Daten erbeutet bzw missbraucht wurden (Stand 22.03.2022). <-
… oder hat jemand einen nicht konstruierten Fall? Dann bitte ich um Info. Danke.

Luca kann nichts dafür wenn sich andere fehlverhalten.
Generell: Die Daten der Luca APP dürfen NUR zur Erreichung des Zwecks (Kontaktnachverfolgung) verwendet werden. Dieser Grundsatz war/ist im Infektionsschutzgesetz verankert.

„Die Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die nach Landesrecht für die Erhebung der Daten zuständigen Stellen verwendet werden“  §28a IfSG (4) Satz 3 (Stand 9.1.2022)

Was ist passiert:
In Mainz gab es einen Unfall mit Todesfolge. Die Polizei leitere Ermittlungen ein und empfand es als hilfreich, weitere mögliche Zeugen zu ermitteln, besonders die Gäste einer Gaststätte. Die Gaststätte erwähnte, dass die Daten der Gäste mit der Luca APP erfasst wurden.  Somit hat sich die Polizei an das zuständige Gesundheitsamt gewendet.
Das Gesundheitsamt meinte die Daten herausgebeben ZWECKENTFREMDET herausgeben zu können, dazu forderte das Gesundheitsamt die Daten von der Gaststätte an, mit dem Vorwand dass es einen Infektionsfall gegeben habe. (Normalerweise fordert das Gesundheitsamt die Daten nur an, wenn es einen KONKRETEN Infektionsfalls gegeben hat).
Die Gaststätte kam dieser Aufforderung nach (vermutlich in der Annahme, dass die Daten für die Kontaktnachverfolgung im Infektionsfalle handeln würde).
Das Gesundheitsamt war nun in besitz der Kontaktdaten der Gäste, die sich in der Gaststätte zu dem betreffenden Zeitraum mit der Luca APP eingecheckt waren, und übergab die Daten der Polizei welche dann die Gäste kontaktierte.

Bedenklich finde ich jedoch das Statement seitens der Luca APP Betreiber
„dass wir keine Daten liefern können, weil wir aufgrund des Verschlüsselungskonzepts technisch keinen Zugriff darauf haben“
MERKT IHR ES NOCH??? Ihr selbst wenn Ihr Zugriff hättet, dürftet Ihr die Daten NICHT LIEFERN!!!

Kleines Schmankerl: April 2022 Luca sucht einen neuen Datenschutzbeauftragten. Mögen sie einen besseren als den bisherigen finden…

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Was wird aus den über 35 Millionen Installation  (Stand 8.Okt 2021 Quelle Luca App) der Luca APP?

Luca geht nun sehr schnell dazu über, die APP mit Funktionen anzureichern, die eine Nutzung unabhängig von der Kontaktdatenerfassung (ursprünglicher Zweck) ermöglich.
Die bisherigen Daten dürfen erstmal NICHT für andere Zwecke genutzt werden, es sei denn der Benutzer stimmt dieser Zweckänderung ausdrücklich zu!
Für die neu erfassten Daten in der Luca APP bedarf es dann einer neuen Rechtsgrundlage weil ein neuer Zweck der Verwendung der Daten entstanden ist.

Die Zeit läuft und Luca muss relativ schnell reagieren – was zu Fehlern führt…
„luca integriert Personalausweis und Bezahl-Services in die App – neue Funktionen machen den Besuch in Restaurants, Bars und Cafes einfacher und bequemer.“ (2.2.2022)
Somit möchte sich Luca u.a. über die Provision bei der Bezahlfunktion sich weiter finanzieren.
Wieviele der über 35 Millionen Nutzer der Luca APP da mitmachen und wieviele der vorgenannten Betriebe Luca als Bezahlmöglichkeit einsetzen, bleibt abzuwarten.

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Weitere nützliche Tipps für Ihr Privatleben und Ihr Geschäftsleben im Blog
www.speisekarte.dtnschtz.de

Es schreibt Ihnen, Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter
Lorenz Macke (Hannover) zum Kontakt

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2021.01.05 Risiken im Home-Office

Risiken im HomeOffice
Für wen?
Die meisten Unfälle passieren im Haushalt.

Warum stellt Arbeiten im HomeOffice ein höheres Risiko für Datenschutz / Datensicherheit dar gegenüber der Arbeit im Büro? Hier einige Beispiele:

-Im Büro gibt es Kollegen, die bei Merkwürdigkeiten unmittelbar helfen können. Zu Hause nicht. Im Zusammenhang mit möglichem Phishing, Updates, Emails, Anrufen kommen Fragen auf, die im Büro schneller beantwortet werden können.

-Verifikation bei der Kommunikation ist im Büro leichter gegeben als (allein) zu Hause.

-Im Büro gibt es meist Sicherheitssteckdosen, zu Hause seltener.

-Im Büro kann der Schrank mit den Akten abgeschlossen werden, zu Hause nicht unbedingt.

-Im Büro gibt es einen Aktenvernichter bzw. eine verschlossene Sammeltonne, zu Hause ist die ordnungsgemäße Entsorgung von Papier kaum gegeben. Das gilt auch für Notizen.

-Wenn Bluetooth im Büro aktiviert ist wird der Rechner nur von den Mitarbeitern gesehen.
Zu Hause empfangen Mitbewohner, Gäste und evtl. Nachbarn das Bluetooth-Signal.

-Im Büro sind die Kabel sauber (stolperfrei) verlegt, zu Hause nicht unbedingt.

Im Büro gibt es meist keine Alexa, zu Hause durchaus…. Und weitere Sprachassistenten, die womöglich mithören. Siehe auch Alexa Datenschutz Sprachassisten.

-Im Büro sind die Fenster wenn dann gekippt, zu Hause jedoch möglicherweise ganz offen. Durchzug kann bewirken, dass Unterlagen aus dem Fenster fliegen.

-Im Büro laufen keine Tiere/ Kleinkinder über die Tastatur, zu Hause schon ab und zu

-Wie leicht ist der Computer für andere zu erreichen?
Um an den Rechner im Büro zu gelangen, geht der Weg über das Betriebsgelände in das Gebäude, durch die Etagen in das Zimmer. Es halten sich Mitarbeiter, sowie in ausgewählten Bereichen, Besucher auf.
Der Computer zu Hause ist über das Gebäude, die Wohnung zu erreichen. Dort gibt es Mitbewohner und Besucher.

-Im Büro ist das W-Lan von Fachleuten installiert, konfiguriert, beobachtet und gepflegt.
Zu Hause ist das W-Lan meist selbst eingerichtet und „muss einfach nur funktionieren“. Verdächtige Aktivitäten bleiben meist unerkannt, Updates werden nicht eingespielt, die Sicherheitseinstellungen sind verbesserungswürdig.

-Im Büro sind die Transportwege von Unterlagen meist auf das Gebäude begrenzt. Damit Unterlagen im HomeOffice verarbeitet werden können, müssen diese vom Betrieb nach Hause transportiert werden. Der Transportweg stellt ein weiteres Risiko dar (Verlust, Beschädigung, Offenlegung…) .

Diesen und weiteren Beispielen sind mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zu begegnen.
Der Datenschutzbeauftragte trägt dazu bei, die Risiken zu mindern.

Tipps zum HomeOffice als Checkliste
Kostenfreies Datenschutz Quiz für Mitarbeiter im HomeOffice

Sie möchten Ihrer Verpflichtung nachkommen Ihr Mitarbeiter zu schulen, für Gefahren im HomeOffice zu sensibilisieren?  Eine Datenschutz Schulung vor Ort ist möglich – aber auch per Videokonferenz. Zu den Kontaktdaten von ihrem persönlichen Datenschutzbeauftragten Lorenz Macke.

Tipps, Richtlinien und Quiz zum Thema HomeOffice
Hinweise zum Home Office

Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)