Gestern noch in Hamburg, heute in Braunschweig. Auch hier tausche ich mit Kollegen aus, spreche mit der Aufsichtsbehörde und höre mir Vorträge sowie aktuelle Informationen von den Aufsichtsbehörden an.
Mit ausgewählten Teilnehmenden vor Ort in Hamburg, tausche ich mit Kollegen aus, spreche mit der Aufsichtsbehörde und höre mir Vorträge sowie aktuelle Informationen von den Aufsichtsbehörden an.
Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung, passend zu meinen Kenntnissen im Bereich Gesundheitsdatenschutz.
Mit ausgewählten Teilnehmenden vor Ort in Berlin, höre ich mir verschiedene Sichtweisen zu dem Thema an und tausche mich mit Kollegen aus. Der Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit lud ein.
Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Eines meiner Lieblingsthemen wegen der ich auch gerne als Spielverderber in der Marketingabteilung gelte. Meine Mandanten bekommen die Hinweise lieber von mir, anstatt vom gegnereischen Anwalt oder der Aufsichtsbehörde oder eifrigen Privatpersonen…. Das Thema ist jedenfalls sehr sensibel, da ich mich jedoch selber in der Social Media Welt bewege, kann ich auch hier sehr viele Hinweise geben neben dem Spezialwissen.
Begrenzt auf 50 Teilnehmer, vorwiegend Datenschutzbeauftragte, vor Ort in Hamburg mit Vorträgen und Diskussionen zum Thema Künstliche Intelligenz. Die Aufsichtsbehörde war auch anwesend.
Danke für die Einladung, bei der mich der BNI als „Datenschutz-Experte“ betitelte.
Welche Gründe gibt es für das Tragen von Namensschilder?
Welche Gründe sprechen gegen das Tragen von Namensschildern?
Wenn keiner der oben genannten Gründe erfüllt ist
Wenn es alternativen = mildere Mittel gibt
Wenn es Erfahrungswerte gibt, dass Mitarbeiter die mit Klarnamen gekennzeichnet sind, privat kontaktiert oder öffentlich angeprangert wurden.
Aufpassen:
Steht an der Bürotür / Behandlungszimmertür der Nachname?
Dann steht auch nur der Nachname auf dem Namensschild!
Werden Mitarbeiter vor den Ohren von Kunden mit Nachnamen angesprochen?
Dann steht der Nachname oder besser eine Variante vom Nachnamen auf dem Namensschild.
Möchte der Kunde, Patient … Auskunft über die Daten die zu seiner Person gespeichert sind, sind die Namen der Mitarbeiter zu schwärzen!
Tipp zur Tarnung:
Aus Lisa Müller wird dann Frau Mühler oder einfach nur Lizar.
(Herausforderungen: Namen die sowohl vor als auch Nachnamen sein könnten. Besonders bei ausländischen Namen ist es öfter eine Herausforderung, das Geschlecht festzustellen bzw. zu entscheiden ob es sich um einen Vor oder Nachnamen handelt… was leider ein Grund sein kann, für den kompletten Namen)
Denn gerade im Zusammenhang mit dem geschlechterbezogenen Ansprache geht der Trend zum Vornamen. Darüber ist dann auch im Internet die Person viel schwerer zu finden.
Niemand möchte gerne eine Nummer sein, doch eine Nummer erschwert (siehe Erfahrungswerte) die persönliche Indentifizierung.
-Ein Symbol könnte auch helfen, eine Person zu kennzeichnen.
-Nur der Vorname
-Nur der Nachname oder eine Variante davon
– oder nach dem Gespräch wird eine Karte überreicht: Sie wurden beraten von Klara Himmel.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung auf Namensschilder ist die Interessensabwägung (DSGVO 6(1)f). Die Interessen fallen ist den meisten Fällen zu Gunsten des Mitarbeitende aus, somit kein Klarnamen-Namensschild!
Fazit:
Warum es Namensschilder im Betrieb gibt und wie diese zu gestalten sind, kann eine Richtlinie im Unternehmen vorgeben. Diese Richtlinie muss bei der Interessensabwägung jedoch klarstellen, WARUM das Interesse des Unternehmens an Namensschildern den Interessen der Mitarbeitenden an keinen Namensschildern überwiegt.
Stand 16.11.2023
Eine vorherige Beratung oder gar Benennung zum Datenschutzbeauftragten mindert Ihr Risiko!
Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke aus Hannover (Kontakt)
Gerichtsurteil:
Entscheidung Verwaltungsgericht Hannover Deutsche Bahn: Der Kläger erhält 1000€, da bei Bahn.de die Pflichtauswahl auf Mann/Frau begrenzt ist. Aus dem Urteil geht eineUmsetzungspflicht bis Januar 2023 hervor. Stand August 2023 wurde noch nichts umgesetzt, da die Bahn eine (noch) nicht Rechtskräftigkeit erwirken konnte
Wenn dann:
Wenn die Geschlechterauswahl PFLICHT ist, dann darf diese nicht auf Mann / Frau begrenzt sein.
Entweder Sie bieten eine dritte Möglichkeit an oder verzichten auf das Pflichtfeld.
ToDo:
Bitte prüfen Sie Ihre Papier-Formulare (Bewerbungen-, Personal bzw. Kunden-Fragebögen, Gewinnspiele, Einwilligungen …)
Prüfen Sie Ihre Word, XLS, PDF…. Formulare
Prüfen Sie auch Ihre Formulare auf der Webseite!!!
Wirken Sie auf eine umgehende Anpassung der verwendeten Software hin!
Trend:
Anrede mit „Hallo“.
Die Firmen gehen zum DU über, und sparen sich so die geschlechterbezogene Anrede.
Prognose:
Es ist davon auszugehen, dass obenstehendes Gerichtsurteil dazu führen wird, dass auch Briefe (Abmahnungen, Schadensersatzforderungen) bezüglicher der Pflichtauswahl beim Geschlecht versendet werden, sei es von Privatpersonen oder von Anwälten.
Bonus:
Solche Informationen erhalten meine Kunden von mir kostenfrei per PDF…. ist im Preis enthalten.
Eine vorherige Beratung oder gar Benennung zum Datenschutzbeauftragten mindert Ihr Risiko!
Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke aus Hannover (Kontakt)
Grundsatz: Jede Videokamera verändert unser verhalten.
Videoüberwachung ist wenn dann nur ohne Ton zulässig.
Es ist generell das mildere Mittel zu prüfen.
Auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum, also mit möglichen Publikumsverkehr, ist im Sinne der DSGVO hinzuweisen. Hinweise per Hinweisschild(er) vor betreten des videoüberwachten Bereiches und IM Bereich sind ZWINGEND!
!!! Ein Hinweisschild ist keine Legitimation für Videoüberwachung, jedoch eine Bedingung bei Videoüberwachung !!!
Nur ein Schild „Videoüberwachung“ – es gibt tatsächlich keine Kameras:
Dann werden sich die Personen trotzdem fragen wo die Kameras versteckt sind.
Zudem werden die zuvor bei Videoüberwachung erforderlichen Hinweisschilder erwartet.
Muster Schild Videoüberwachung von der Aufsichtsbehörde Niedersachsen (Stand 16.9.2022)
Dummy Schild
Es gibt keine Kameras. Ändert bereits ein Schild unser Verhalten und fühlen wir uns somit in unserem Persönlichkeitsrecht eingeschränkt… (mit entsprechender Möglichkeit (per Anwalt) tätig zu werden?)
Dummy Kameras:
Meist in Kombination mit dem Schild „Videoüberwachung“.
Hier findet die DSGVO keine Anwendung. Gemäß des vorgenannten Grundsatzes können Personen sich in Ihrem Persönlichkeitsrecht eingeschränkt fühlen und entsprechend (per Anwalt) tätig werden.
Woher soll die Person wissen, dass es eine Dummy Kamera ist? Somit verständlich dass erstmal eine Beschwerde bei der (in dem Bundesland zuständigen) Aufsichtsbehörde eingeht, da meist die erforderlichen Hinweisschilder fehlen UND die Kameras meist einen Bereich erfassen, der „eigentlich“ nicht erfasst werden darf (wenn Publikumsverkehr ist).
Beim betrügen (Dummy Kamera) lügen (Hinweisschilder mit unzutreffenden Inhalt aufhängen)?
Türkameras / Ringkameras / Klingelkameras:
Da hier mehr als der persönliche Lebensbereich erfasst wird, d.h. z.B. noch das Treppenhaus, der Fußweg, die Tür gegenüber, der Eingagsbereich…. müssen ‚eigentlich‘ auch hier Hinweise zur Videoüberwachung gegeben werden! Außerdem muss die Videoübwachung so eingestellt werden, das möglichst wenig Videobilder angefertigt werden, sei es von der Dauer aber auch vom erfassten Bereich. Die Grundkonfiguration z.B. von Ring erfasst zu viele Daten.
Sonder-Spezial-Fall: Auf die Hauseingangskamera wird von mehreren Bewohner genutzt. Wer ist verantwortlich? Die DSGVO schreibt vor, den (oder die) Verantwortliche zu nennen, einen Ansprechpartner zu haben. Mehreren Wohnungen ist dies uneindeutig und eine Herausforderung.
(Update folgt wenn ich ene praktikable Lösung habe)
Autokameras:
Solange die Dashcam die Aufnahmen wieder überschreibt, also nach 3 Sekunden wieder löscht (es sei denn es passiert etwas), kann diese Aufzeichnung durchaus legitim sein. Eine permanente (präventive) Aufzeichnung ist unzulässig.
Rückfahrkameras:
Sind unbedenklich, es sei denn Sie stellen sich stehend im Rückwärtsgang vor ein Haus.
Kameras im Betrieb:
Es ist denkbar, dass der Serverraum als sensibler Bereich überwacht wird, solange sich dort keine Arbeitsplätze befinden.
Kameras in der Gastro:
Nein. Wenn dann nur in Zeiten in denen sich keine Gäste aufhalten.
Kassenbereich:
Durchaus denkbar, solange nur die Kasse, nicht der Arbeitsplatz erfasst wird.
Anlasslose Videoüberwachung:
Präventiv ist nicht, ess müssen Erfahrungswerte vorhanden sein.
Aufzeichnung oder nur Übertragung des Bildes:
Eine Videoaufzeichnung verhindert keine Straftaten. Falls der Grund die Verhinderung von Straftaten ist, muss das Bild in Echtzeit überwacht werden.
Nur eine Übertragung des Bildes ist nicht unbedingt ein Nachweis für die Verladung von Ware. Bei einer Aufzeichnung als Nachweis muss die zu verladende Ware identifizierbar sein, damit der Nachweis erfolgen kann.
Aufzeichnungsdauer:
In der Regel maximal 72 Stunden.
Rechtsgrundlage:
6(1)f Interessenabwägung, das berechtige Interesse des Verantwortlichen…
Tankstellen:
Sonderfall, diese dürfen manche Aufzeichnungen für ca 30 Tage speichern, wegen der Abrechnung. [Update 2023 Gerichtsurteil beachten bezüglich Speicherdauer die unter Umständen kürzer sein muss]
Fremdfirmen überwachen den Betrieb:
Verantwortlich bleibt der Verantwortliche, also der Betrieb wo die Überwachung stattfindet. Dieser muss die Anforderungen erfüllen, da die Fremdfirma nur Dienstleister ist.
Datenschutzfolgenabschätzung:
Hä was bitte??? Ja die kann bei Videoüberwachung erforderlich sein und dazu muss der Betrieb einen Datenschutzbeauftragten benennen. Es muss geprüft werden OB eine solchen durchzuführen ist.
Hilfe:
Kontaktieren Sie Lorenz Macke, denn dieser darf Sie zu diesen technischen und organisatorischen Maßnahmen beraten.
Erfahrungswert:
Meist wird Lorenz Macke erst dann angerufen, wenn eine Beschwerde vorliegt. Kameras werden abgebaut, es erfolgt langwierige Korrespondenz evtl. per Anwalt und man ist im Visir der Aufsichtsbehörden.
Eine vorherige Beratung oder gar Benennung zum Datenschutzbeauftragten mindert Ihr Risiko!
Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke aus Hannover (Kontakt)
zur Videoüberwachung Erfahrungen und Tipps Teil 2