im Unternehmen: Nein!
Vergessen Sie es, es ist legal nicht möglich…
obwohl, es wird ja regelmäßig bemängelt dass das Adressbuch zu Whats App hochgeladen wird.
Wie wäre es wenn das Adressbuch leer bleibt?
Was ist wenn die Freigabe für das leere Adressbuch entzogen wird? Dann können sie nurnoch antworten. Immerhin eröffnet dann der Geschäftspartner die Konversation.
Außerdem gibt WhatsApp vor, dass es nicht zu dienstlichen Zwecken genutzt werden darf. Aber Whats App Business hilft auch nicht. Einwilligungen ebenfalls nicht.
Die Aufsichtsbehörden empfehlen andere Messenger zu nutzen.
Zudem wenn doch mal was per Whats App ankommt, den Kunden „zu erziehen“ nichts über WhatsApp zu senden.
Denkbare geduldete Ausnahme: Eltern haben für Notfälle die private Nummer vom Nachhilfe-Lehrer und sagen per WhatsApp einen Termin ab.
– Firmenhandy: Keine Chance
– Firmenhandy mit privater Nutzung / Privates Handy mit geschäftlicher Nutzung
Bei einer „Containerlösung“ (Trennung privat/geschäftlich) kann zumindest in dem privaten Bereich WhatsApp genutzt werden.
– Privates Handy: Keine geschäftliche Nutzung, keine Speicherung von Nummern von geschäftlichen Anrufen. Achtung: Hier gab es auch schon ein Gerichtsurteil bei dem eine private Person sich von JEDER anderen Person die Einwilligung holen mußte um deren Nummer im Adressbuch zu speichern da auf dem Handy WhatsApp installiert ist!
Es gibt mindestens eine Alternative: Threema Work.
Randerscheinung:
Die Aufsichtsbehörden meinen sogar, dass die Nachrichten-Inhalte für WhatsApp sichtbar wären !?
WhatsApp bekommt mit, welche Telefonnummern (und somit welche Telefonnumern/ Personen/ Einrichtungen) miteinander kommunizieren. Diese sogenannten „Metadaten“ werden von WhatsApp verarbeitet in unbekannten Ausmaße…
Eine vorherige Beratung oder gar Benennung zum Datenschutzbeauftragten mindert Ihr Risiko!
Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke aus Hannover (Kontakt)
Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Eines meiner Lieblingsthemen wegen der ich auch gerne als Spielverderber in der Marketingabteilung gelte. Meine Mandanten bekommen die Hinweise lieber von mir, anstatt vom gegnereischen Anwalt oder der Aufsichtsbehörde oder eifrigen Privatpersonen…. Zugegeben schreibe ich ab und zu Mal den Absender an, wenn dieser mir unaufgefordert eine Werbe E-Mail sendet, dabei gebe ich Hinweise und wird finden eine Lösung für diesen „Service“.
Vor Ort über neue Entwicklungen und Trends informieren. Fachlicher Austausch und Kontakte knüpfen und viele nette Leute kennenlernen bzw. treffen. Auf dem Bild ist ein Getränk mit meinem „aufgedruckten“ Bild zu sehen, bestehend aus Hafermilch, Aufruck mit Kakaopulver sowie leckeren Cafe.
Voträge, Workshops, Dialog mit der Aufsichtsbehörde und fachlicher mit anderen Datenschutzbeauftragten in Kiel im Atlantik Hotel.
Dialog mit der Aufsichtsbehörde, sowie fachlicher und privater Austausch mit anderen Datenschutzbeauftragten in Hamburg. Dazu Vorträge und Diskussion zu aktuellen Themen.
Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung.
Teilnahme am Webinar mit Teilnahmebescheinigung von Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg. Damit ich meine bestehenden und zukünftigen Kunden, besonders die in Bildungseinrichtungen, noch besser beraten und schulen kann.
Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung.
Mit dem Auskunftsersuchen habe ich mich schon vorher intensiv beschäftigt und es ist auch immerwieder Thema bei meinen Kunden und Bestandteil von Schulungen. Zudem habe ich Hilfestellungen entwickelt, damit auf ein Auskunftserersuchen effektiv und vollständig reagiert werden kann. Somit können Eskalationen vermieden werden.
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Der Workshop, die Schulung, das Gespräch zum Thema Datenschutz und Datensicherheit.
! Die Rechtsberatung ist den Anwälten vorbehalten !
Weitere Information zur Beratung durch den Datenschutzbeauftragten
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Es schreibt der persönlicher externer Datenschutzbeauftragter
Lorenz Macke (Hannover)