zu technischen und organisatorischen Maßnahmen ab 99€ pro Stunde (inkl. Mwst).
Der Workshop, die Schulung, das Gespräch zum Thema Datenschutz und Datensicherheit.
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Beginnen Sie mit unserem kostenfreien Beispiel (PDF). Damit Sie gleich zu Beginn ganz klar wissen, was Sie bekommen. Anhand der Muster-Mitarbeiterschulung erhalten Sie einen ersten Einblick in unser Angebot. Material, dass Sie als Datenschutzbeauftragte oder Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen gut gebrauchen können.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, 16 weitere und ausführliche Schulungsmaterialien im DIN-A4-Format zu erwerben, die ganz speziell auf die Sensibilisierung für Datenschutz und Datensicherheit zugeschnitten sind. Und gleichzeitig die vorgeschriebene Schulungspflicht in Ihrem Unternehmen abdecken.
Jeder einzelne Text unseres Materials erstreckt sich auf einer DIN-A4-Seite und ist bewusst so gestaltet, dass er nicht nur informiert, sondern auch sensibilisiert. Das Besondere daran: Die Inhalte beziehen sich auf praktische Beispiele aus dem Privatleben und schlagen so eine Brücke zum Datenschutz im Berufsalltag.
Wenn Sie unsere Schulungsmaterialien erworben haben, stehen Ihnen durch die spezielle Gestaltung und Form diverse Möglichkeiten zur Verfügung, diese PDF zielgerichtet einzusetzen.
Sie können die PDFs ganz einfach so benutzen:
Durch den Bezug zu Alltagssituationen wird der Inhalt nicht nur informativ, sondern auch eindrücklich vermittelt. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine wohldosierte Sensibilisierung durch alltagsnahe Beispiele mehr bewirkt als reine Faktenvermittlung. Und sollte es zu einem Datenschutzvorfall kommen, ermöglichen unsere Materialien den Nachweis regelmäßiger Schulungen gemäß DSGVO.
Themenübersicht
Einige der behandelten Themen sind beispielsweise „Speicherrichtlinien“, „Fotos im Betrieb“, „Unternehmensdetails erwähnen“ oder in Zeiten der allgegenwärtigen Videokonferenzen der Problempunkt „Bildschirm teilen“.
Holen Sie sich jetzt gleich Ihre Materialien und sorgen Sie für eine effektive und verständliche Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter und Schulung im Bereich Datenschutz und Datensicherheit.
Weitere Schulungsangebote:
Übersicht der Datenschutz Schulungsangebote als PDF
Online Datenschutz Schulung mit Zertifikat
Offine Datenschutz Vorträge und Schulungen
Zu den Materialien für den Datenschutz als PDF
Kostenfreie Datenschutz Quiz
Sie möchten wissen was zu tun ist? Dann auf zur Datenschutz Soforthilfe
Sie haben haben ein aktutes Problem und brauchen eine Lösung? Dann zum Datenschutz Ersthelfer!
… oder wollen Sie doch das Komplettpaket: Externer Datenschutzbeauftragter
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Mindern Sie Ihr Risiko durch Sensibilisierung zum Datenschutz und zur Datensicherheit.
Die kurze Schulung für alle die im Büro mit dem Computer / Laptop / Tablet tätig sind.
An den Verarbeitungen von personenbezogenen Daten beteiligten Personen müssen regelmäßig zum Datenschutz geschult bzw. sensibilisiert werden. Die DSGVO aber auch Versicherungen und Ihre Auftragnehmer, verlangen von Ihnen nachweislich durchgeführte Schulungen.
Automatisch, verständlich, flexibel, leichte Bedienung, erfahren – die kurze Sensibilisierung von Dtnschtz.
So oder So im Büro! Wählen Sie die richtige Antwort aus jeweils zwei vorgegebenen Antworten.
Ablauf:
Weitere Hinweise:
Bis zu
2 Teilnehmende (z.B. Solo-Selbstständige, Bewerber(!), zum testen, zu Ihrer Inspiration….) erwerben den Lizenzschlüssel im Digistore24
11 Teilnehmende zum Lizenzschlüssel im Digistore24
22 Teilnehmende den Lizenzschlüssel im Digistore24 erwerben
55 Teilnehmende jetzt Lizenzschlüssel erwerben im Digistore24
Unser aktuelles Datenschutz Schulungsangebot als PDF.
… oder wollen Sie noch kostenfrei und anonym „üben“?
Dann zum Datenschutz Quiz (ohne Zertifikat, ohne Name, ohne E-Mail).
Weitere Schulungsmöglichkeiten durch Lorenz Macke (Hannover) Dtnschtz
Gerne erstellen wir für Ihren Betrieb eine individuelle Online Schulung mit Zertifikat.
Mindern Sie Ihr Risiko durch Schulung zum Datenschutz und zur Datensicherheit.
An den Verarbeitungen von personenbezogenen Daten beteiligten Personen müssen regelmäßig zum Datenschutz geschult bzw. sensibilisiert werden. Die DSGVO aber auch Versicherungen und Ihre Auftragnehmer, verlangen von Ihnen nachweislich durchgeführte Schulungen.
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Ablauf:
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Bestellen Sie die Online Schulung mit Zertifikat für ALLE die mit personenbezogen Daten und/oder IT-Geräten in Ihrem Betrieb tätig sind:
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Wie ist zu verfahren, wenn eine Auskunft nach Artikel 15 erteilt wird oder eine betroffene Person von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch macht? Aktuelle Tipps vom Fachmann unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der Meinung der Aufsichtsbehörden.
Nis Zwei ist eine europäische Vorgabe die noch vom deutschen Gesetzgeber umzusetzen ist (eigentlich bis 17 Oktober 2024). Wir helfen Ihnen, die Anforderungen zu erfüllen.
Nachstehend können Sie prüfen, OB Sie betroffen sein könnten.
Unabhängig von der Prüfung, könnten Sie trotzdem betroffen sein, denn im Zusammenhang mit der Lieferkette (Sie als Zulieferer – siehe §30 „Sicherheit der Lieferkette“), könnten Sie vom Auftraggeber einen Fragebogen erhalten.
Es empfiehlt sich, vorbereitend den Cyber-Risiko-Check (DIN Spec 27076) durchzuführen, denn Sie werden vermutlich von Ihren Auftraggebern Fragebögen bekommen und selber welche an Ihre Auftragnehmer verschicken müssen.
Prüfung:
Sind Sie eine wichtige Einrichtung oder sogar eine besonders wichtige Einrichtung?
Die meisten dürften weder noch sein… aber prüfen Sie selbst:
Stand 13.6.2024 besteht lediglich ein Referentenentwurf:
Betroffen sind u.a.
„Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste oder öffentliche Telekommunikationsnetze…mit einem Jahresumsatz von und einer Jahresbilanzsummer von jeweils 10 Millionen “ (§ 28 Absatz 2 Punkt 2)
Es gibt Auslegungen, dass ein Firmennetzwerk „öffentlich“ ist (dem ist meiner Meinung nach NICHT so).
Wäre dem so, würden u.a. auch private Schulen unter Nis2 fallen.
Definition „öffentliches elektronisches Kommunikationsnetz“: ein elektronisches Kommunikationsnetz, das ganz oder überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste dient, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen;“
Betroffen sind (eindeutige Definition)
Betriebe, mit mindestens 50 Mitarbeitenden ODER die einem Jahresumsatz von über 10 Millionen und einer Jahresbilanzsumme von über 10 Millionen aufweisen,
WENN diese Betriebe unter der in Anlage 1 oder Anlage 2 aufgeführt sind. (§ 28 Absatz 2 Punkt 3)
Mein Tipp um festzustellen OB Sie von Nis2 betroffen sein werden:
Schauen Sie sich die Anlage 2 an vom Entwurf (Umsetzungsstand)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/nis2umsucg.html
Wer noch genauer gucken möchte, guckt sich Anlage 1 an in Verbindung mit §28
Hilfreich zu Einordnung der Anlage 2
https://ec.europa.eu/eurostat/documents/3859598/5902453/KS-RA-07-015-DE.PDF
Definitionen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2555
Was kann KI und was (noch) nicht? Wie kann KI in Unternehmen eingesetzt werden und wie sieht es dabei mit dem Datenschutz aus? Interessante Vorträge und Austausch mit Unternehmen.
Treffen von Datenschutzbeauftrgaten in Braunschweig. Vertreter der Aufsichtsbehörde sind anwesend und könnten auch „privat“ auf Themen angesprochen werden. Es können Fragen „in die Runde“ gestellt werden und es findet zwischen den Datenschutzbeauftragten rege Kommunikation und Erfahrungsaustausch statt.
Inhaltlich geht es bei den Beiträgen u.a. um die Themen:
– Artikel 9 Daten
– DSFA Videoüberwachung
– Umgang mit Betroffenenrechten
– Neues von der Aufsichtsbehörde