9 Vorträge zu Thema KI mit Schwerpunkt auf Datenschutz. Die Aufsichtsbehörde Hamburg verkündet Ihre Meinung und gibt Ausblicke. Zudem: Was ist KI und wie wird diese trainiert? Rechtmäßig der Daten. Ausblick auf den AI-Act (Ki-Verordnung). Chancen und (un-)Möglichkeiten bei KI. Insgesamt ein recht lohnenswertes Event mit guten Gesprächen und auch neuen Erkenntnissen, die ich gerne weitergebe.
Welche Rechtsprechung in Sachen Datenschutz gab es in 2024? Eine Zusammenfassung
Mein erster Vortrag vor Datenschutzbeauftragten, Thema: Datenschutz bei der Wohnungssuche. 40 Minuten aktuelle persöliche Erfahrungen, Kritik & Anregungen und wie man es „eigentlich“ machen sollte.
Fortsetzung folgt!
Weitere Themen: Die Aufsichtsbehörde Hamburg und Schleswig-Holstein beantworten Fragen. Hamburg trägt weiteres zum Thema Wohnraum und Datenschutz vor. Ein wieder sehr schönes Treffen mit sachlichen aber auch amüsanten Momenten.
Thema: KI im Mittelstand. Ca 80 Personen in Berlin vor Ort.
Der Mittelstand kommt nicht zu Wort: Publikum (1%), Moderation (4%), Teamviewer (30%), Din-Lobby (50%), Unterabteilungsleiter Digitalpolitik & digitale Wirtschaft (15%). Gefühlt ging die KI Kompetenz gegen 0. Schade… hatte mehr erwartet, dafür waren die Gespräche vor- und nachher wesentlich lohnender.
Datenschutz ist (doch) gut. So zumindest der Eindruck. Die Erwartungshaltung ist, zumindest bei einem Auto aus Deutschland, das hier auf den Datenschutz geachtet wird.
Nun gibt es aber auf einmal Bedenken bei Autos aus China. Autos aus China werden nun lieber doch nicht gekauft, wegen Datenschutzbedenken. Ja, Käufer denken, dass zu viele Daten über den Halter bzw. Fahrer gesammelt werden und dann „nach China gehen“.
Nun ist der Datenschutz, den wir hier haben, auf einmal mal was GUTES!!!
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„Die deutschen Hersteller haben hier einen Vertrauensvorschuss“ , sagt CAM-Experte Stefan Bratzel, der die Studie zusammen mit dem Netzwerkausrüster Cisco Systems erstellte.
Geringes Vertrauen in Datensicherheit bei chinesischen Autos
Sorgen um den Datenschutz könnte laut einer Studie die neuen Automarken aus China hierzulande ausbremsen. Für jeden dritten Autofahrer ist der Schutz des Fahrzeugs vor Hackerangriffen inzwischen ein wichtiges Kriterium beim Neuwagenkauf, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Centers of Automotive Management (CAM) in Bergisch Gladbach. Und Herstellern aus China wird hier mit Abstand am wenigsten vertraut. 43 Prozent der Befragten nannten Bedenken bei der Datensicherheit sogar als Ausschlusskriterium für den Kauf eines China-Autos.
Quelle DPA 20. Sep 2024
Es schreibt Ihnen ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke aus Hannover (Kontakt)
Zu den Datenschutz Dienstleistungen und Produkten
Welche Fragen müssen Mieter beantworten? Welche Fragen dürfen gestellt werden?
Antworten aus Sicht des Datenschutzes. (Stand 1. Oktober 2024)
Komprimierte Aussagen komprimiert dargestellt – deswegen wird auf Begründung verzichtet.
Rahmen: Eine Wohnung wird zur Miete angeboten. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie „privat“ die Wohnung vermitteln, Sie Eigentümer sind, eine Hausverwaltung oder einen Makler beauftragen.
Da ich selber neulich Wohnraum gesucht habe, verfüge ich über aktuelle Praxiserfahrungen als potenzieller Mieter. Bei meinem Vortrag (u.a. 7. November 2024 in Hamburg) habe ich verschiedene Perspektiven (fachlich, kritisch und amüsant) darstellt. Hinweise zur Vorgehensweise, Tricks, Vorteilsverschaffung (Bestechung), gibt es keine, denn hier ist der Fokus auf Datenschutz.
Damit Sie als potentieller Mieter wissen, wie es „Eigentlich“ sein soll
und damit Wohnungsanbieter das eigene Risiko mindern!
Es gibt 3 Stufen:
a) Vor dem Besichtigungstermin
b) Bei Interesse an dem Wohnraum
c) Bei Zusage und für den Abschluss des Mietvertrages
… und es wird mit der Stufe komplizierter.
Vorab:
Eine Kopie vom Personalausweis ist in jeder Stufe UNZULÄSSIG (siehe auch Personalausweisgesetz sowie Erforderlichkeit im Sinne der DSGVO)!
Spätestens in dem Moment, wo Vermieter bzw. Makler Daten von Interessenten erhalten, sind die Informationspflichten nach DSGVO-Artikel 13 (Artikel 14) zu beachten (Datenschutzhinweise).
Zugegeben unklar:
Was ist, wenn aktuelle Mieter eine Vorauswahl treffen? Um Umgehungen der nachgenannten Anforderungen und somit auch rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten die nachgenannten Anforderungen auch hier eingehalten werden.
A) Vor dem Besichtigungstermin:
Zur Vereinbarung ist nur Name, Vorname und/oder Telefonnummer und/oder E-Mail erforderlich.
Vor Ort kann die Identität durch Sichtprüfung vom Personalausweis geprüft werden (Vorname, Nachname, Adresse).
Weiteres zur Erfragen, ist in zu dem Zeitpunkt UNzulässig!
Ein „Erzählen Sie etwas über sich…“ ist eine umstrittene charmante Form mehr zu erfahren.
Nun erstmal meine Meinung und Kritik zum Besichtigungstermin:
Aus Vermietersicht: Warum Interessenten einladen, die vermutlich sowieso nicht infrage kommen würden?
Aus Interessentensicht: Nimmt Termin wahr, obwohl ihm selber noch nicht klar ist, dass er die Wohnung sowieso nicht bekommt, da der Vermieter klare Vorstellung bezüglich Eckdaten (siehe b) hat.
Basierend auf diesen Gedanken KANN es durchaus sinnvoll sein, mehr als die eingangs erwähnten Daten (A) zu übermitteln, jedoch die Aufsichtsbehörden für Datenschutz sind anderer Meinung.
Was in der Praxis aufgrund der angespannten Wohnraumsituation passiert: Es werden gleich ganze Bewerbungsmappen „freiwillig“ übermittelt. Das kann Vorteile bringen, ist aber auch ein enormes Sicherheitsrisiko (z.B. Identitätsdiebstahl) !
B) Wenn nach Besichtigung Interesse an dem Wohnraum besteht:
Unzulässig:
Frage nach Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorstrafen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren, Heiratsabsichten, Schwangerschaften, Kinderwünsche, Mitgliedschaft in Partei, Mitgliedschaft in Mietverein, Dauer der Beschäftigung (Beruf), monatlichen Belastungen wie Unterhaltsverpflichtungen und Darlehensverpflichtungen, Kleintieren.
Zulässig:
Anzahl der Personen / Anzahl der Kinder, die in die Wohnung einziehen würden.
Eröffnete oder nicht abgeschlossene Insolvenzen (Offenbarungspflicht), Beruf und Arbeitgeber (Name), Nettoeinkommen UND Frage nach dem Betrag der nach den monatlichen Belastungen übrig bleibt, wobei hier auch gerne mit Grenzen gearbeitet werden kann: Wir haben mehr also xxxx€ zur Tilgung des Mietzinses, nach Tieren, sofern diese nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählen und somit zustimmungspflichtig sind.
Fragen danach, ob in den letzten fünf Jahren Räumungsklagen wegen Mietzinsrückständen eingeleitet oder durchgeführt wurden, in welchen das Verfahren mit einem Räumungstitel abgeschlossen wurde, werden als zulässig angesehen.
Kommt darauf an:
Fragen nach abgegebenen Vermögensauskünften im Zusammenhang mit vorangegangenen Pfändungen bzw. Versuchen.
Fragen zur Religion, Rasse, ethnische Herkunft in seltenen Fällen zulässig, um begründet ausgewogene Bewohnerstrukturen zu schaffen.
Die geplante Aufnahme weiterer Familienangehöriger ist nur anzeigepflichtig.
C) Bei Zusage, für den Abschluss des Mietvertrages:
Zulässig:
Lohn-/Gehaltsabrechnung/Einkommenssteuererklärung/Kontoauszug (Geschwärzt /Tipp als Kopie mit Zweck kennzeichnen)
Bonitätsauskünfte z.B. bei Auskunfteien: Darf der Vermieter vom Mieter verlangen, ABER die Auskunft selber stellt der Mieter! Das Ergebnis wird übermittelt, wenn die Auskunftei die Möglichkeit bietet, eine Auskunft zu erteilen, die nur Angaben enthält, die sich nur auf Bonität zum Zweck des Mietverhältnisses bezieht.
Zulässig ist es, vom Mietinteressenten entweder
vom Vorvermieter (sofern vom Mietinteressenten angefordert) ausgestellte Quittung über empfangene Zahlungen
oder
geschwärzte Kontoauszüge und Mietverträge als Beleg zu geleisteten Mietzahlungen an Vorvermieter
sowie zur Höhe des Mietzinses und damit zum Nachweis einer bestehenden Bonität zu erbitten.
Eventuell:
Fragen nach erheblichen (Miet-) Pflichtverletzungen können zulässig sein. Voraussetzung ist aber, dass die Pflichtverletzung eine Kündigung rechtfertigt und solche Pflichtverletzungen auch noch in Zukunft zu erwarten sind. Die Kündigung muss dazu rechtskräftig oder die Pflichtverletzung in tatsächlicher Hinsicht unbestritten sein und auch aus Sicht des Mietinteressenten eine Kündigung in rechtlicher Hinsicht rechtfertigen.
Die Abfrage von Bonitätsauskünften über Mietinteressenten bei Auskunfteien ist nur dann zulässig, wenn bisher keine ausreichenden Bonitätsnachweise vorhanden sind. Zudem muss die Anfrage zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sein oder ein erforderliches sowie begründetes Interesse (das auch im Sinne des Mietinteressenten sein sollte) vorhanden sein.
Unzulässig:
Frage nach Vermieter (aktuell, vorherige) insbesondere nach Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer.
Der aktuelle Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erstellen und somit kann diese auch nicht verlangt werden.
Eine Schufa-Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO darf der Vermieter NICHT vom Mieter anfordern.
Frage nach der „Erlaubnis“ (in Form einer Einwilligung), bei einer Auskunftei eine Auskunft über den Mieter anzufordern ist unzulässig.
Der Abschluss des Mietvertrages darf weder von dieser Erlaubnis (Einwilligung) abhängig gemacht werden, noch von der Erlaubnis (Einwilligung) nicht erforderliche Angaben zu erhalten.
Ein Musterfragebogen zur Selbstauskunft / Mieterselbstauskunft gibt es in der Quelle:
Quelle:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/2024-01-24_DSK-OH_Mietinteresse_V1.0.pdf
Stand 24. Januar 2024 (zuletzt geprüft 1.10.2024)
Bonus:
Interessenten möchten Fotos von dem Wohnraum machen? Nur nach Erlaubnis. Die Erlaubnis bezieht sich nur auf die Anfertigung. Eine Verbreitung ist UNzulässsig!
Vermieter, Makler, Hausverwaltungen wollen Fotos vom Wohnraum machen wegen Neuvermietung? Nur nach Erlaubnis! Die Erlaubnis bezieht sich dann sowohl auf die Anfertigung (unter der Kontrolle der Mieter) der Bilder sowie auch auf die Verbreitung (Bilder für das Expose verwenden).
Strafen:
Die Aufsichtsbehörden für Datenschutz hattenim Jahr 2023 Bußgelder gegen Wohnungsanbieter verhängt. Einige Wohnungsanbieter haben daraufhin ihre Vorgehensweise angepasst.
Weitere Prüfungen und Bußgelder könnten folgen, auch mit Ihrer Hilfe.
Sie sind der Meinung, dass zu Unrecht Daten erhoben oder gar genutzt werden? Wenn Sie Daten an den Wohnungsanbieter übermittelt haben, müssten Sie eigentlich Datenschutzhinweise erhalten, aus denen das Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde hervorgeht.
Das Fehlen der Hinweise ist schon ein Grund zur Beschwerde.
Zur Beschwerdemöglichkeit in Niedersachsen:
https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/meldeformulare/online_beschwerde/
Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke aus Hannover (Kontakt)
Zu den Datenschutz Dienstleistungen und Produkten
Zu den kostenfreien und anonymen Datenschutz Quiz
Themen:
Beschwerdeverfahren bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
Unternehmensverkauf / Unternehmensübernahme / Betriebsübernahme – was ist zu beachten?
KI und was auf die unternehmensinterne Datenschutzorganisation/DSBs zukommen kann
Aufsichtsbehörde Bayern: Aktuelle Urteile und Entscheidungen
dazu Erfahrungsaustausch und neue Impulse.
Mit 80 Teilnehmenden „ausverkauft“…. wie üblich sind ca. 20 nicht erschienen.
Auch diesmal, kaum Antworten von der Aufsichtsbehörde, trotzdem ein schönes Event.
zu technischen und organisatorischen Maßnahmen ab 99€ pro Stunde (inkl. Mwst).
Der Workshop, die Schulung, das Gespräch zum Thema Datenschutz und Datensicherheit.
! Die Rechtsberatung ist den Anwälten vorbehalten !
Weitere Information zur Beratung durch den Datenschutzbeauftragten
oder direkt per Telefon 0511 55 19 11
Für Ihren Termin mit Lorenz Macke zusätzliche Kontaktmöglichkeiten
Beginnen Sie mit unserem kostenfreien Beispiel (PDF). Damit Sie gleich zu Beginn ganz klar wissen, was Sie bekommen. Anhand der Muster-Mitarbeiterschulung erhalten Sie einen ersten Einblick in unser Angebot. Material, dass Sie als Datenschutzbeauftragte oder Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen gut gebrauchen können.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, 16 weitere und ausführliche Schulungsmaterialien im DIN-A4-Format zu erwerben, die ganz speziell auf die Sensibilisierung für Datenschutz und Datensicherheit zugeschnitten sind. Und gleichzeitig die vorgeschriebene Schulungspflicht in Ihrem Unternehmen abdecken.
Jeder einzelne Text unseres Materials erstreckt sich auf einer DIN-A4-Seite und ist bewusst so gestaltet, dass er nicht nur informiert, sondern auch sensibilisiert. Das Besondere daran: Die Inhalte beziehen sich auf praktische Beispiele aus dem Privatleben und schlagen so eine Brücke zum Datenschutz im Berufsalltag.
Wenn Sie unsere Schulungsmaterialien erworben haben, stehen Ihnen durch die spezielle Gestaltung und Form diverse Möglichkeiten zur Verfügung, diese PDF zielgerichtet einzusetzen.
Sie können die PDFs ganz einfach so benutzen:
Durch den Bezug zu Alltagssituationen wird der Inhalt nicht nur informativ, sondern auch eindrücklich vermittelt. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine wohldosierte Sensibilisierung durch alltagsnahe Beispiele mehr bewirkt als reine Faktenvermittlung. Und sollte es zu einem Datenschutzvorfall kommen, ermöglichen unsere Materialien den Nachweis regelmäßiger Schulungen gemäß DSGVO.
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Einige der behandelten Themen sind beispielsweise „Speicherrichtlinien“, „Fotos im Betrieb“, „Unternehmensdetails erwähnen“ oder in Zeiten der allgegenwärtigen Videokonferenzen der Problempunkt „Bildschirm teilen“.
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Offine Datenschutz Vorträge und Schulungen
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