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Muster Luca App Informationspflichten Artikel 13 DSGVO

Muster Luca App Informationspflichten Artikel 13 DSGVO

Stand 20.März 2022: Aus dem aktuellen Infektionsschutzgesetz, insbesondere §28a(1) 17, geht hervor, dass die Kontaktdaten nur für die „Dauer der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite….“ erfasst werden müssen.
Stand 20.März 2022 ist diese NICHT festgestellt, somit besteht KEINE PFLICHT MEHR Kontaktdaten zu erfassen. Als Rechtsgrundlage kommt die gesetzliche Pflicht nicht mehr infrage.

Sie könnten die Kontaktdaten aufgrund des Hausrechtes verlangen.
Doch das ist dann ein klassisches Gästebuch wie wir es schon vor Corona kannten, mit entsprechenden Informationspflichten.

https://www.dtnschtz.de/category/muster/
Die Luca APP ist NICHT MEHR für die Kontaktnachverfolgung geeignet, da die Gesundheitsämter die Daten von der Luca APP NICHT MEHR zur Kontaktnachverfolgung nutzen können.

Weiteres zur Luca APP mit Test und Tipps

Zu der Checkliste Kontaktdatenerfassung (Papier / Corona Warn APP)

Weitere Tipps zur Dokumentation der Kontaktnachverfolgung per Anwesenheitsliste sowie zur Terminvereinbarung „Click and meet“ unter Datenschutz Vorlagen Muster

Falls ich auch Ihnen geholfen habe, können Sie Ihren DANK gerne in Form einer Google Bewertung mitteilen.
(Für Google Konto Inhaber, also mindestens alle Android Nutzer).

Es schreibt Ihnen, Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter
Lorenz Macke (Hannover)

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Über den Autor

DTNSCHTZ externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke administrator