Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)
Falls es bundesweit oder bundesländerbezogen wieder per Gesetz die Grundlage zur Erfassung gegeben wird, kann es gut sein, dass Sie hier wieder ein Muster finden.
Stand 29.September 2022 gibt es KEINE Rechtsgrundlage für die Erfassung des 3G Status, außer die seit Monaten geltende einrichtungsbezoge Dokumentation.
Bevorzugt reicht die Sichtprüfung. Zudem ist, so weit mir bekannt, in der Arbeitsschutzverodnung der 3G Status nicht mehr relevant.
WENN das Bundesland eine entsprechende Verordnung hat und der darin beschriebene Fall eintritt, ist IfsG 28B(2) anwendbar:
„Bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung ist vorzusehen, dass Personen, die über einen Testnachweis … verfügen, von der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske … ausgenommen sind. Den Personen, die über einen Testnachweis … verfügen, können Personen gleichgestellt werden, die über einen Impfnachweis …. verfügen und bei denen die letzte Einzelimpfung höchstens drei Monate zurückliegt, und Personen, die über einen Genesenennachweis … verfügen“ (gekürzt)
-> Auch hier reicht die SICHTPRÜFUNG, unter strengen Voraussetzungen eine Liste zum abhaken und freiwillig die Hinterlegung von 2G.
Was ist mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers? Auch diese berechtigt Sie (meiner Meinung) nach nicht, den Impf oder Genesenenstatus zu erfragen. Falls Ihnen doch noch ein Grund einfällt, dann kann dieses Muster hilfreich sein:
3G Nachweis Muster und Hinweise Datenschutz PDF (speichern unter / siehe Downloads)
3G Nachweis Muster und Hinweise Datenschutz Docx Word (speichern unter / siehe Downloads)
Mindern Sie Ihr Risiko durch
– Schulung / Sensibilisierung der Mitarbeiter (Schulungsangebot als PDF)
– (Freiwillige) Bennennung des externen Datenschutzbeauftragten (Zeitungsbericht PDF / Übersicht Bilddatei jpg)
Empfehlung für Arbeitgeber die mindestens 2 Mal Pro Woche Ihren Mitarbeitern einen Selbsttest anbieten müssen:
Muster Datenschutzhinweise und Tipps für Selbsttest durch Arbeitgeber.
Weitere kostenfreie Datenschutz Muster und zum kurzen kostenfreien Datenschutz Quiz
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Gerne gebe ich Ihnen meine Datenschutz Erfahrungen und Tipps weiter.
Stichworte: 3G, Anwesenheitsliste, Arbeitsplatz, Checkliste, Corona, Download, ifsg, kostenfrei, Kostenlos, Mitarbeiter, Muster, Nachweis, PDF, TOMs, Word, Zum Ausdrucken
Sie erhalten die wichtigsten Hinweise zum Home Office, damit Sie erkennen was konkret zu tun ist!
Fragen:
-Welche Umstände können die Tätigkeit im Home Office verhindern?
+Welche Voraussetzung muss der Arbeitgeber schaffen, damit Home Office möglich ist?
-Was kann der Mitarbeiter für Gründe haben, nicht im Home Office zu arbeiten?
+Was muss seitens des Mitarbeiters vorhanden sein, damit Home Office möglich ist?
Bereiten Sie sich vor, denn Home Office kann (wieder) zur Pflicht werden!
Antworten:
Damit Sie Ihr Risiko mindern.
Damit Sie wissen, was zu beachten ist.
Damit Sie wissen, was zu tun ist.
Für Arbeitnehmer, Selbstständige und Arbeitgeber!
Individuelle Informationen aus den Bereichen:
Technik
Organisation
Richtlinien
Schulung
Verträge
(private Organisation der Mitarbeiter)
Zur Kontaktaufnahme für die kostenfreie Erstberatung, Ihr persönlicher
Home Office Berater
Tipps, Richtlinien und Quiz zum Thema Home Office
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Stichworte: Arbeitsschutz, Beratung, Corona, Definition, Hinweise, Home Office, ifsg, Schulung
Kostenloses Muster zur Ergänzung und Anpassung mit erforderlichen Datenschutz-Hinweisen zum Ausdrucken.
Geeignet für Betriebe die einen beaufsichtigten Corona (Selbst-) Test bescheinigen möchten bzw. müssen.
Stand 28. September 2022 Version 12 u.a. basierend auf der CoronaVo Niedersachsen aber durchaus kompatibel für andere Bundesländer. Im Sinnes des Ziels und der Einfachheit, wird die jeweilige CoronaVO als Rechtsgrundlage genommen.
Dieses Muster ist NICHT für Testzentren/Bürgertests die gemäß Coronavirus-Testverordnung – TestV abgerechnet werden!
Dieses Muster dient vorwiegend dazu, einen beaufsichtigten Test zu bescheinigen. Typische Anwendungen sind z.B. vorm Restaurant, vorm Club, vor einem Event, Fitnesstudio oder durch einen Arbeitgeber.
Zusätzlich können unter Umständen einen Selbsttest ohne Aufsicht durchführen und sich diesen SELBER bestätigen. Dann ist nur Seite 4 relevant.
Neu: Dieses Muster ist auch für Arbeitgeber die mindenstes 2 Mal die Woche Ihren Mitarbeitern einen kostenfreien Test anbieten müssen und dieser Test unter Aufsicht des Arbeitgebers durchgeführt wird.
Welche Tests zugelassen sind, geht aus der Corona-Test-Verordnung hervor die derzeit bis zum 25.November 2022 gilt.
Download der PDF Datei
Muster_Corona Selbsttest Bescheinigung Datenschutz.PDF
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)
Muster_Corona Selbsttest Bescheinigung Datenschutz.Docx (Word Docx ) zum direkten Download.
Falls ich auch Ihnen geholfen habe, können Sie Ihren DANK gerne in Form einer Google Bewertung mitteilen.
(Für Google Konto Inhaber, also mindestens alle Android Nutzer).
Zum Muster mit Hinweisen zu 3G am Arbeitsplatz
Zu der Anwesenheitsliste Corona Veranstaltungen
Zu der Kundenliste für Frisörbetriebe / körpernahe Dienstleistungen.
Zu der Kunden-Kontakt-Liste für Gastrobetriebe
Zu den Tipps und Hinweisen für Click and Meet
Gerne gebe ich Ihnen meine Datenschutz Erfahrungen und Tipps weiter.
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Stichworte: 2021, Anwesenheitsliste, Bescheinigung, Corona, Coronatest, Informationspflichten, Muster, PDF, Selbsttest, Word
Stand 20.März 2022: Aus dem aktuellen Infektionsschutzgesetz, insbesondere §28a(1) 17, geht hervor, dass die Kontaktdaten nur für die „Dauer der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite….“ erfasst werden müssen.
Stand 20.März 2022 ist diese NICHT festgestellt, somit besteht KEINE PFLICHT MEHR Kontaktdaten zu erfassen. Als Rechtsgrundlage kommt die gesetzliche Pflicht nicht mehr infrage.
Sie könnten die Kontaktdaten aufgrund des Hausrechtes verlangen.
Doch das ist dann ein klassisches Gästebuch wie wir es schon vor Corona kannten, mit entsprechenden Informationspflichten.
https://www.dtnschtz.de/category/muster/
Die Luca APP ist NICHT MEHR für die Kontaktnachverfolgung geeignet, da die Gesundheitsämter die Daten von der Luca APP NICHT MEHR zur Kontaktnachverfolgung nutzen können.
Weiteres zur Luca APP mit Test und Tipps
Zu der Checkliste Kontaktdatenerfassung (Papier / Corona Warn APP)
Weitere Tipps zur Dokumentation der Kontaktnachverfolgung per Anwesenheitsliste sowie zur Terminvereinbarung „Click and meet“ unter Datenschutz Vorlagen Muster
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Lorenz Macke (Hannover)
Stichworte: Anwesenheitsliste, App, Corona, Informationspflichten, Kontaktapp, Kostenlos, Luca, Luca App, Muster, PDF, Word, Zum Ausdrucken
Update 11.3.2022: Luca hat sich meiner Meinung nach erledigt.
Und wer meint aufgrund des Hausrechts die Luca App zu nutzen, der hat keinen Nutzen! Die Luca APP ist nicht mehr für die Kontaktdatenerfassung und Kontaktverfolgung geeignet.
Sie kommen NICHT an die Besucherdaten heran. Das hat Luca aus selber im Newsletter April 2022 verkündet.
Wer per Papier erfassen möchte/muss, dem biete ich kostenfreie Muster zur Anwesenheitsdokumentation mit erforderlichen Hinweisen zum Datenschutz als PDF/Docx zum Download an.
https://www.dtnschtz.de/tag/anwesenheitsliste/
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Da das Thema Luca „durch“ ist, habe ich meine umfangreichen Erfahrungswerte entfernt.
Meine Meinung von Januar 2021 bis März 2022:
Luca APP und Datenschutz: Ja, recht gut was die Luca APP betrifft.
-> Luca APP und Datensicherheit: Die Luca APP war von Januar 2021 bis März 2022 im Einsatz.
Es ist bisher kein Fall bekannt, bei dem Daten erbeutet bzw missbraucht wurden (Stand 22.03.2022). <-
… oder hat jemand einen nicht konstruierten Fall? Dann bitte ich um Info. Danke.
Luca kann nichts dafür wenn sich andere fehlverhalten.
Generell: Die Daten der Luca APP dürfen NUR zur Erreichung des Zwecks (Kontaktnachverfolgung) verwendet werden. Dieser Grundsatz war/ist im Infektionsschutzgesetz verankert.
„Die Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die nach Landesrecht für die Erhebung der Daten zuständigen Stellen verwendet werden“ §28a IfSG (4) Satz 3 (Stand 9.1.2022)
Was ist passiert:
In Mainz gab es einen Unfall mit Todesfolge. Die Polizei leitere Ermittlungen ein und empfand es als hilfreich, weitere mögliche Zeugen zu ermitteln, besonders die Gäste einer Gaststätte. Die Gaststätte erwähnte, dass die Daten der Gäste mit der Luca APP erfasst wurden. Somit hat sich die Polizei an das zuständige Gesundheitsamt gewendet.
Das Gesundheitsamt meinte die Daten herausgebeben ZWECKENTFREMDET herausgeben zu können, dazu forderte das Gesundheitsamt die Daten von der Gaststätte an, mit dem Vorwand dass es einen Infektionsfall gegeben habe. (Normalerweise fordert das Gesundheitsamt die Daten nur an, wenn es einen KONKRETEN Infektionsfalls gegeben hat).
Die Gaststätte kam dieser Aufforderung nach (vermutlich in der Annahme, dass die Daten für die Kontaktnachverfolgung im Infektionsfalle handeln würde).
Das Gesundheitsamt war nun in besitz der Kontaktdaten der Gäste, die sich in der Gaststätte zu dem betreffenden Zeitraum mit der Luca APP eingecheckt waren, und übergab die Daten der Polizei welche dann die Gäste kontaktierte.
Bedenklich finde ich jedoch das Statement seitens der Luca APP Betreiber
„dass wir keine Daten liefern können, weil wir aufgrund des Verschlüsselungskonzepts technisch keinen Zugriff darauf haben“
MERKT IHR ES NOCH??? Ihr selbst wenn Ihr Zugriff hättet, dürftet Ihr die Daten NICHT LIEFERN!!!
Kleines Schmankerl: April 2022 Luca sucht einen neuen Datenschutzbeauftragten. Mögen sie einen besseren als den bisherigen finden…
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Was wird aus den über 35 Millionen Installation (Stand 8.Okt 2021 Quelle Luca App) der Luca APP?
Luca geht nun sehr schnell dazu über, die APP mit Funktionen anzureichern, die eine Nutzung unabhängig von der Kontaktdatenerfassung (ursprünglicher Zweck) ermöglich.
Die bisherigen Daten dürfen erstmal NICHT für andere Zwecke genutzt werden, es sei denn der Benutzer stimmt dieser Zweckänderung ausdrücklich zu!
Für die neu erfassten Daten in der Luca APP bedarf es dann einer neuen Rechtsgrundlage weil ein neuer Zweck der Verwendung der Daten entstanden ist.
Die Zeit läuft und Luca muss relativ schnell reagieren – was zu Fehlern führt…
„luca integriert Personalausweis und Bezahl-Services in die App – neue Funktionen machen den Besuch in Restaurants, Bars und Cafes einfacher und bequemer.“ (2.2.2022)
Somit möchte sich Luca u.a. über die Provision bei der Bezahlfunktion sich weiter finanzieren.
Wieviele der über 35 Millionen Nutzer der Luca APP da mitmachen und wieviele der vorgenannten Betriebe Luca als Bezahlmöglichkeit einsetzen, bleibt abzuwarten.
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Weitere nützliche Tipps für Ihr Privatleben und Ihr Geschäftsleben im Blog
www.speisekarte.dtnschtz.de
Es schreibt Ihnen, Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter
Lorenz Macke (Hannover) zum Kontakt
Stichworte: App, Corona, Hinweise, Kontaktapp, Kontaktdaten, Kontrolle, Luca, Luca App, Test, Veranstaltung
Corona stellt die Unternehmen vor neue Fragen bezüglich Datenschutz.
Der Datenschutzbeauftragter gibt Hilfestellungen und beantwortet diesbezüglich Fragen. Hierbei kommen sowohl Fragen von der Geschäftsleitung, der Personalabteilung und auch von den Mitarbeitern!
Zudem unterstützt Lorenz Macke mit seinem Wissen zum (Gesundheits-) Datenschutz diverse Projekte die sich mit dem Corona Virus und unserem Alltag beschäftigen:
– Buchung von Einkaufswagen
– Reservierung von Zugängen, Plätzen, Tickets
– Podcast per Telefon
– Vermitteln von immunen Personen
– Zugangssteuerung bei Veranstaltungen.
Es schreibt Ihnen, Ihr Risiko mindernder persönlicher externer Datenschutzbeauftragter
Lorenz Macke (Hannover)
Stichworte: #WirVsVirus, Beschäftigtendatenschutz, Corona, Datenschutz, Engagement, Gesundheit, Mitarbeiter, Personalabteilung
Fernseh-Interview u.a. zum Thema Zoom, Videokonferenzen, Home Office, Corona, Datensicherheit…. ein paar Tipps habe ich auch gegeben.
Tipps, Richtlinien und Quiz zum Thema HomeOffice
Hinweise zum Home Office
Stichworte: Corona, Datenschutzblog, Fernsehen, Home Office, Videokonferenzen, Zoom
ACHTUNG: Vom Infektionsschutzgesetz her, ist eine Kontaktdatenerfassung (insbesondere per Papier) N I C H T gesetzlich mehr vorgeschrieben.
Soweit bekannt, ist ab dem 1.Oktober 2022 bundesweit oder bundesländerbezogen KEINE gesetzliche Grundlage zur Erfassung des Impf- / Genesenen- / Teststatus gegeben.
Falls eine Kontaktdatenerfassung wieder gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es sein, daß Sie hier ein aktualisiertes Muster finden.
Zu der Anwesenheitsliste Corona Veranstaltungen
Zu der Kundenliste für Frisörbetriebe / körpernahe Dienstleistungen.
Zu der Corona (Selbst-) Test Bescheinigung / Datenschutzhinweise Corona Test
Es gibt derzeit KEINE gesetzliche RECHTSGRUNDLAGE die Kontaktdaten zu erfassen.
Unter Umständen kann der Gesetzgeber vorscheiben, dass bestimmte Einrichtungen nur nach Vorlage des Test- / Impf – / Genesenen – Nachweises möglich sind. Eine SICHTPRÜFUNG ohne Erfassung der Daten reicht dazu aus. So ist es zumindest in Niedersachsen vorgesehen.
Also KEINE Erfassung von Kontaktdaten, keine Erfassung von Personen welche ein Einrichtung besucht haben.
Sicherlich können Sie probieren sich auf das Hausrecht beziehen und (wie auch schon vor Corona) ein Gästebuch begründen jedoch OHNE den Impf- / Genesenen- / Teststatus zu hinterlegen!!!
Muster zur Ergänzung und Anpassung (28.09.2022) Version 16
Muster_Gastronomie_Kundenliste_Anwesenheit_Corona_Datenschutz.PDF
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)
Vorlage Gastronomie Kontaktliste Corona (Docx) zum direkten Download.
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Stichworte: Anwesenheitsliste, Biergarten, Cafe, Corona, Download, Fitnessstudio, Freizeiteinrichtungen, Gastronomie, Kontaktdaten, Kontaktdatenerfassung, Kostenlos, Kundenliste, Muster, PDF, Restaurant, Veranstaltung, Vordruck, Vorlage, Vorlage Datenschutz, Word, Zum Ausdrucken
ACHTUNG: Vom Infektionsschutzgesetz her, ist eine Kontaktdatenerfassung (insbesondere per Papier) N I C H T gesetzlich mehr vorgeschrieben.
Soweit bekannt, ist ab dem 1.Oktober 2022 bundesweit oder bundesländerbezogen KEINE gesetzliche Grundlage zur Erfassung des Impf- / Genesenen- / Teststatus gegeben.
Falls eine Kontaktdatenerfassung wieder gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es sein, daß Sie hier ein aktualisiertes Muster finden.
Zu der Kundenliste für Gastronomiebetriebe
Zu der Teilnehmerliste Veranstaltung
Zu der Corona (Selbst-) Test Bescheinigung / Datenschutzhinweise Corona Test
Es gibt derzeit KEINE gesetzliche RECHTSGRUNDLAGE die Kontaktdaten zu erfassen.
Unter Umständen kann der Gesetzgeber vorscheiben, dass bestimmte Einrichtungen nur nach Vorlage des Test- / Impf – / Genesenen – Nachweises möglich sind. Eine SICHTPRÜFUNG ohne Erfassung der Daten reicht dazu aus. So ist es zumindest in Niedersachsen vorgesehen.
Also KEINE Erfassung von Kontaktdaten, keine Erfassung von Personen welche den Betrieb besucht haben.
Sicherlich können Sie probieren sich auf das Hausrecht beziehen und (wie auch schon vor Corona) ein Gästebuch begründen jedoch OHNE den Impf- / Genesenen- / Teststatus zu hinterlegen!!!
Muster zur Ergänzung und Anpassung (28.09.2022) Version 16
Muster_Frisoerbesuch_Corona_Anwesenheitsliste_DaTeNSCHuTZ.PDF
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Besucherliste Corona Muster Frisoer (Word-Datei) zum direkten Download.
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Stichworte: Anwesenheitsliste, Corona, Download, Friseur, Frisör, Kontaktdaten, Kontaktdatenerfassung, körpernahe Dienstleistungen, Kostenlos, Muster, PDF, Vordruck, Vorlage, Vorlage Datenschutz, Word, Zum Ausdrucken, Zum Ausfüllen
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