Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Ich informiere mich auch einer weiteren Quelle zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz. Unter www.Hinweisgebend.de biete ich den Betrieb der internen Meldestelle als Dienstleistung an. Die Fortbildung dauerte 1 Stunden und diente speziell den Aspekten des Datenschutzes im Zusammenhang mit Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Die aktive Teilnahme an der Fortbildung wurde durch interaktive Elemente
und Anwesenheitsfragen kontrolliert.
Um die Meldestelle www.Hinweisgebend.de zu betreiben, ist eine entsprechende Qualifikation erforderlich. Betriebe können (freiwillig) eine Meldestelle einrichten, die durch mich, mit entsprechender Software, sicher betrieben wird.
Die im Hinweisgeberschutz geforderter erforderliche Qualitifikation zum Betrieb einer Meldestelle habe erhalten und dazu noch diverse Hinweise sowie Kontakte zu anderen Kollegen die ebenfalls eine Meldestelle betreiben.
Die Fortbildung dauerte 5 Stunden und diente dem Erwerb der erforderlichen Fachkunde i.S.d. § 15 Abs. 2 HinSchG. Die aktive Teilnahme an der Fortbildung wurde durch interaktive Elemente
und Anwesenheitsfragen kontrolliert. Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung.
Dialog mit der Aufsichtsbehörde, Vorträge von Kollegen zu aktuellen Themen (Auskunftsrecht, Hinweisegeberschutzgesetz…), persönlicher Erfahrungsaustausch, Kollegen treffen. 7 Stunden im Konferenzraum der Messe Hamburg.