ACHTUNG: Vom Infektionsschutzgesetz her, ist eine Kontaktdatenerfassung (insbesondere per Papier) N I C H T gesetzlich mehr vorgeschrieben.
Soweit bekannt, ist ab dem 1.Oktober 2022 bundesweit oder bundesländerbezogen KEINE gesetzliche Grundlage zur Erfassung des Impf- / Genesenen- / Teststatus gegeben.
Falls eine Kontaktdatenerfassung wieder gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es sein, daß Sie hier ein aktualisiertes Muster finden.ben.
Zum der Kundenliste Corona für Gastronomiebetriebe Freizeiteinrichtungen
Zu der Corona Kontakt Kundenliste für Friseurbetriebe / körpernahe Dienstleistungen
Zu der Corona (Selbst-) Test Bescheinigung / Datenschutzhinweise Corona Test
Es gibt derzeit KEINE gesetzliche RECHTSGRUNDLAGE die Kontaktdaten zu erfassen.
Unter Umständen kann der Gesetzgeber vorscheiben, dass bestimmte Einrichtungen nur nach Vorlage des Test- / Impf – / Genesenen – Nachweises möglich sind. Eine SICHTPRÜFUNG ohne Erfassung der Daten reicht dazu aus. So ist es zumindest in Niedersachsen vorgesehen.
Also KEINE Erfassung von Kontaktdaten, keine Erfassung von Personen welche ein Veranstaltung besucht haben.
Sicherlich können Sie probieren sich auf das Hausrecht beziehen und (wie auch schon vor Corona) ein Gästebuch begründen jedoch OHNE den Impf- / Genesenen- / Teststatus zu hinterlegen!!!
Muster zur Ergänzung und Anpassung (28.09.2022) Version 16
muster_anwesenheitsliste_corona_datenschutz.pdf
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)
Teilnehmerliste Corona Corvid Anwesenheitsliste Veranstaltung (Word-Datei) zum direkten Download.
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Gerne gebe ich Ihnen meine Datenschutz Erfahrungen und Tipps weiter.
Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)