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Quarantäne

2021.01.31 Home Office Richtlinie Mobiles Arbeiten (Definition)

Home Office: Der Oberbegriff für Mobiles Arbeiten (remote Work) / Telearbeit.

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen

Der ArbeitNEHMER muss in der Regel zustimmen, dass die Arbeit im Home Office stattfinden kann – da Home Office eine Vereinbarung voraussetzt.

„Der Beschäftigte kann nicht gezwungen werden… wenn weder Laptop, W-Lan, Programme zu Hause vorhanden sind, dann sprechen betrieblichen Gründe dageben“ (Bundesarbeitsminister Hubertus Heil 20.1.2021 Pressekonferenz)

Zudem müssen Arbeitnehmer UND der Arbeitbeitgeber regeln, ob und wie private Geräte (Internetverbindung, Computer, Wohnraum, Handy…) im Home Office genutzt werden.

Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben u.a. aufgrund von Unverhältnismäßigkeit/Unzumutbarkeit wieder in den betrieblichen Arbeitsplatz zu wechseln.

Telearbeit: Ein fester Arbeitsplatz am Wohnsitz des Arbeitsnehmers (meist zu Hause).
Die Geräte für den häuslichen Arbeitsplatz, werden vom Arbeitgeber gestellt, darunter zählt u.a. auch der ergonomische Bürostuhl.
Zudem ist eine Einwilligung der Mitbewohner erforderlich um mögliche häusliche Kontrollen zu ermöglichen.
Der Arbeitgeber kann einen Teil der Kosten für den Dauerhaften Arbeitsplatz übernehmen (müssen), z.B. für Strom, Arbeitsfläche/Raum, Heizung…

Mobiles Arbeiten: Das Gerät (Laptop, Internetverbindung, Firmenhandy…) wird meist vom Arbeitgeber gestellt. Die Tätigkeit findet an wechselnden Orten statt. Der Arbeitsort kann auch (mal) der Wohnsitz sein.

Bring your own device: Der Mitarbeiter darf sein eigenes Gerät nutzen. Dies sollte jedoch vermieden werden.

Prinzipien:
+Trennung von privat und geschäftlich.

+Vertraulichkeit:
– Die Daten sind so geschützt, dass niemand unberechtigtes die Möglichkeit hat, Informationen zur Kenntnis zu nehmen.

+Verfügbarkeit:
– Die Daten bleiben vorhanden.
– Die Daten sind so geschützt, dass niemand unberechtigtes die Möglichkeit hat, diese (vollständig) zu zerstören.

+Unveränderbarkeit:
– Die Daten bleiben vollständig.
– Die Daten sind so geschützt, dass niemand unberechtigtes dies verändern kann.

+Verpflichtung:
– Was im Büro gilt, gilt auch im Home Office (vergleichbares Schutzniveau)
– Regelung Home Office ermöglichen
– Richlinie Home Office

-> Der Datenschutzbeauftragte bietet Muster für Richtlinien an um verschiedene Konstellationen zu regeln.

Aus aktuellem Anlass:
Der Arbeitgeber muss nachweisen, warum der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Arbeit im Home Office NICHT ermöglicht sofern ein Gesetz die Möglichkeit bzw. Pflicht zum Home Office vorsieht.

„Das erforderliche Schutzniveau kann (noch) nicht hergestellt werden“ … der private Computer des Mitarbeitenden kann/darf/sollte keinesfalls verwendet werden!
„Verträge mit Auftraggebern lassen keine Home Office zu“
„Wir haben noch keine Home Office Richtlinien“

„Das erforderliche technische Gerät ist (noch) nicht verfügbar“
„Es ist kein Budget für technisches Gerät vorhanden“
(…wir warten erst bis die zugesagten Gelder tatsächlich ausgezahlt wurden)
„Die Programme/Daten/Userprofile sind so organisiert, dass kein Fernzugriff möglich ist“

„Es ist seitens des Mitarbeitenden unzumutbar im HomeOffice zu arbeiten“ -> Diese freiwillige Erkenntnis ist zu dokumentieren.

Richtlinien, Tipps und Quiz (kostenfrei 10 Minuten anonym) zum Thema Home Office (mehr Infos).


Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)

[Ursprünglich ist der Artikel von 16.03.2020 , Update 18.09.2022]

Warum bringe ich hier Argument GEGEN Home Office?
Es ist meine Pflicht als externer Datenschutzbeauftragter im Sinne der DSGVO „zu unterrichten und zu beraten“.