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Unternehmen

2022.09.15 WhatsApp

im Unternehmen: Nein!
Vergessen Sie es, es ist legal nicht möglich…
obwohl, es wird ja regelmäßig bemängelt dass das Adressbuch zu Whats App hochgeladen wird.
Wie wäre es wenn das Adressbuch leer bleibt?
Was ist wenn die Freigabe für das leere Adressbuch entzogen wird? Dann können sie nurnoch antworten. Immerhin eröffnet dann der Geschäftspartner die Konversation.

Außerdem gibt WhatsApp vor, dass es nicht zu dienstlichen Zwecken genutzt werden darf. Aber Whats App Business hilft auch nicht. Einwilligungen ebenfalls nicht.

Die Aufsichtsbehörden empfehlen andere Messenger zu nutzen.
Zudem wenn doch mal was per Whats App ankommt, den Kunden „zu erziehen“ nichts über WhatsApp zu senden.
Denkbare geduldete Ausnahme: Eltern haben für Notfälle die private Nummer vom Nachhilfe-Lehrer und sagen per WhatsApp einen Termin ab.

– Firmenhandy: Keine Chance
– Firmenhandy mit privater Nutzung / Privates Handy mit geschäftlicher Nutzung
Bei einer „Containerlösung“ (Trennung privat/geschäftlich) kann zumindest in dem privaten Bereich WhatsApp genutzt werden.
– Privates Handy: Keine geschäftliche Nutzung, keine Speicherung von Nummern von geschäftlichen Anrufen. Achtung: Hier gab es auch schon ein Gerichtsurteil bei dem eine private Person sich von JEDER anderen Person die Einwilligung holen mußte um deren Nummer im Adressbuch zu speichern da auf dem Handy WhatsApp installiert ist!

Es gibt mindestens eine Alternative: Threema Work.

Randerscheinung:
Die Aufsichtsbehörden meinen sogar, dass die Nachrichten-Inhalte für WhatsApp sichtbar wären !?
WhatsApp bekommt mit, welche Telefonnummern (und somit welche Telefonnumern/ Personen/ Einrichtungen) miteinander kommunizieren. Diese sogenannten „Metadaten“ werden von WhatsApp verarbeitet in unbekannten Ausmaße…

Eine vorherige Beratung oder gar Benennung zum Datenschutzbeauftragten mindert Ihr Risiko!

Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke aus Hannover (Kontakt)