Sie haben die Wahl
ob Sie Wahlwerbung in Ihren Briefkasten bekommen.
Sie wollen keine Wahlwerbung?
Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
Hinweis „Keine Werbung“
Dieser Hinweis bezieht sich auf eine Werbungsendung ohne eine Adresse, die konkret Ihrem eigenen Briefkasten zugeordnet werden kann.
Eine umstrittene Lücke ist die Adressierung: „An die Bewohner des Hauses Musterstr.1 12345 Berlin“.
Die Parteien können Ihre Adresse vom Meldeamt kostenpflichtig anfragen und zum Zwecke der Wahlwerbung vor der Wahl verwenden!
Der Standardwert ist also erstmal „Ja, die Daten dürfen verwendet werden“.
Es sei denn, Sie haben beim Bürgeramt/Ordnungsamt der Übermuttlung
„an Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie an Träger für Abstimmungen; Volks- und Bügerbegehren und Volksinitiativen (übermittele Daten: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschriften)„
kurz „der Melderegisterauskunft zum Zwecke der Wahlwerbung“ widersprochen.
Dieses Recht können Sie jederzeit kostenfrei für die Zukunft ausüben (danach auch jederzeit wieder ändern).
Der Widerspruch ** Muster ist an eines der für Sie zuständigen Bürgerämter zu richten oder an das Meldeamt.
Für die Stadt Hannover elektronisch unter „Widerspruch gegen die Datenübermittlung“
-> „Antrag auf Widerspruch gegen Datenübermittlung“ (Onlineformular)
Wahlwerbung per E-Mail ist unzulässig und per Telefon ebenso, es sei denn, Sie haben vorher eingewilligt.
Zudem kann gegen weitere Übermittlungen widersprochen werden (Rechtsquellen Niedersachsen)
-an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu Familienangehörigen (§ 42 Abs. 3 BMG)
-an Presse, Rundfunk und Mandatsträger zu Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG)
-an den Landkreis zu Alters- und Ehejubiläen (§ 6 Abs. 2 Nds AG BMG)
-an das Bundesverwaltungsamt zu Alters- und Ehejubiläen (§ 6 Abs. 2 Nds AG BMG)
-an eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde (§ 6 Abs. 2 Nds AG BMG)
-an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG)
Eine weitere Möglichkeit Wahlwerbung an Ihre Adresse zu bekommen ist, dass Ihre Adressen seitens der Parteien von Adresshändlern „gemietet“ wurden oder aus öffentlichen Quellen stammen. Hier müssen Sie zumindest gemäß Artikel 14 der DSGVO über die Quellen und Ihre Betroffenenrechte informiert werden. Sie können Ihre Daten dann beim Adresshändler „Sperren“ lassen (die Verarbeitung einschränken), somit gelangen Sie dann ‚eigentlich‘ auf eine Blackliste. Eine Aufforderung zur Löschung kann dazu führen, dass Sie erneut Post bekommen, da der Adresshändler später Ihre Daten neu erfasst!
Widerspruch ** Muster
Datum:_________
Widerspruch
Hiermit wiederspreche ich einer Melderegisterauskunft für Zwecke der Wahlwerbung. Ich bitte um Bestätigung dass der Widerspruch im Melderegister gespeichert worden ist.
Familienname:__________
Vorname:___________
Geburtsdatum:___________
Straße Hausnr.:______________
Plz:_______
Ort:_________
Unterschrift:____________________
Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)
Gerne gebe ich Ihnen meine Datenschutz Erfahrungen und Tipps weiter.