Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)
Falls es bundesweit oder bundesländerbezogen wieder per Gesetz die Grundlage zur Erfassung gegeben wird, kann es gut sein, dass Sie hier wieder ein Muster finden.
Stand 29.September 2022 gibt es KEINE Rechtsgrundlage für die Erfassung des 3G Status.
Bevorzugt reicht die Sichtprüfung. Zudem ist, so weit mir bekannt, in der Arbeitsschutzverodnung der 3G Status nicht mehr relevant.
Version 14 vom 7.4.2023 enthält die vorgenannten Hinweise (ARCHIV)
3G Nachweis Muster und Hinweise Datenschutz PDF (speichern unter / siehe Downloads)
3G Nachweis Muster und Hinweise Datenschutz Docx Word (speichern unter / siehe Downloads)
Mindern Sie Ihr Risiko durch
– Schulung / Sensibilisierung der Mitarbeiter (Schulungsangebot als PDF)
– (Freiwillige) Bennennung des externen Datenschutzbeauftragten (Zeitungsbericht PDF / Übersicht Bilddatei jpg)
Weitere kostenfreie Datenschutz Muster und zum kurzen kostenfreien Datenschutz Quiz
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Gerne gebe ich Ihnen meine Datenschutz Erfahrungen und Tipps weiter.
Mangels Rechtsgrundlage und zugelassenen Tests, biete ich kein Muster mehr an.
Version 13 vom 7.4.2023 enthält die vorgenannte Hinweise.
Download der PDF Datei (ARCHIV)
Muster_Corona Selbsttest Bescheinigung Datenschutz.PDF
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)
Muster_Corona Selbsttest Bescheinigung Datenschutz.Docx (Word Docx ) zum direkten Download.
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Zum Muster mit Hinweisen zu 3G am Arbeitsplatz
Zu der Anwesenheitsliste Corona Veranstaltungen
Zu der Kundenliste für Frisörbetriebe / körpernahe Dienstleistungen.
Zu der Kunden-Kontakt-Liste für Gastrobetriebe
Zu den Tipps und Hinweisen für Click and Meet
Gerne gebe ich Ihnen meine Datenschutz Erfahrungen und Tipps weiter.
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Stand 20.März 2022: Aus dem aktuellen Infektionsschutzgesetz, insbesondere §28a(1) 17, geht hervor, dass die Kontaktdaten nur für die „Dauer der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite….“ erfasst werden müssen.
Stand 20.März 2022 ist diese NICHT festgestellt, somit besteht KEINE PFLICHT MEHR Kontaktdaten zu erfassen. Als Rechtsgrundlage kommt die gesetzliche Pflicht nicht mehr infrage.
Sie könnten die Kontaktdaten aufgrund des Hausrechtes verlangen.
Doch das ist dann ein klassisches Gästebuch wie wir es schon vor Corona kannten, mit entsprechenden Informationspflichten.
https://www.dtnschtz.de/category/muster/
Die Luca APP ist NICHT MEHR für die Kontaktnachverfolgung geeignet, da die Gesundheitsämter die Daten von der Luca APP NICHT MEHR zur Kontaktnachverfolgung nutzen können.
Weiteres zur Luca APP mit Test und Tipps
Zu der Checkliste Kontaktdatenerfassung (Papier / Corona Warn APP)
Weitere Tipps zur Dokumentation der Kontaktnachverfolgung per Anwesenheitsliste sowie zur Terminvereinbarung „Click and meet“ unter Datenschutz Vorlagen Muster
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Es schreibt Ihnen, Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter
Lorenz Macke (Hannover)
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ACHTUNG: Vom Infektionsschutzgesetz her, ist eine Kontaktdatenerfassung (insbesondere per Papier) N I C H T gesetzlich mehr vorgeschrieben.
Sicherlich können Sie probieren sich auf das Hausrecht beziehen und (wie auch schon vor Corona) ein Gästebuch begründen jedoch OHNE den Impf- / Genesenen- / Teststatus zu erfragen!!!
Soweit bekannt, ist ab dem 1.Oktober 2022 bundesweit oder bundesländerbezogen KEINE gesetzliche Grundlage zur Erfassung des Impf- / Genesenen- / Teststatus gegeben.
Falls eine Kontaktdatenerfassung wieder gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es sein, daß Sie hier ein aktualisiertes Muster finden.
Archiv:
Muster zur Ergänzung und Anpassung (28.09.2022) Version 16
Muster_Gastronomie_Kundenliste_Anwesenheit_Corona_Datenschutz.PDF
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)
Vorlage Gastronomie Kontaktliste Corona (Docx) zum direkten Download.
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ACHTUNG: Vom Infektionsschutzgesetz her, ist eine Kontaktdatenerfassung (insbesondere per Papier) N I C H T gesetzlich mehr vorgeschrieben.
Soweit bekannt, ist ab dem 1.Oktober 2022 bundesweit oder bundesländerbezogen KEINE gesetzliche Grundlage zur Erfassung des Impf- / Genesenen- / Teststatus gegeben.
Falls eine Kontaktdatenerfassung wieder gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es sein, daß Sie hier ein aktualisiertes Muster finden.
Zu der Kundenliste für Gastronomiebetriebe
Zu der Teilnehmerliste Veranstaltung
Zu der Corona (Selbst-) Test Bescheinigung / Datenschutzhinweise Corona Test
Es gibt derzeit KEINE gesetzliche RECHTSGRUNDLAGE die Kontaktdaten zu erfassen.
Unter Umständen kann der Gesetzgeber vorscheiben, dass bestimmte Einrichtungen nur nach Vorlage des Test- / Impf – / Genesenen – Nachweises möglich sind. Eine SICHTPRÜFUNG ohne Erfassung der Daten reicht dazu aus. So ist es zumindest in Niedersachsen vorgesehen.
Also KEINE Erfassung von Kontaktdaten, keine Erfassung von Personen welche den Betrieb besucht haben.
Sicherlich können Sie probieren sich auf das Hausrecht beziehen und (wie auch schon vor Corona) ein Gästebuch begründen jedoch OHNE den Impf- / Genesenen- / Teststatus zu hinterlegen!!!
Muster zur Ergänzung und Anpassung (28.09.2022) Version 16
Muster_Frisoerbesuch_Corona_Anwesenheitsliste_DaTeNSCHuTZ.PDF
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)
Besucherliste Corona Muster Frisoer (Word-Datei) zum direkten Download.
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Soweit bekannt, ist ab dem 1.Oktober 2022 bundesweit oder bundesländerbezogen KEINE gesetzliche Grundlage zur Erfassung des Impf- / Genesenen- / Teststatus gegeben.
Falls eine Kontaktdatenerfassung wieder gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es sein, daß Sie hier ein aktualisiertes Muster finden.ben.
Zum der Kundenliste Corona für Gastronomiebetriebe Freizeiteinrichtungen
Zu der Corona Kontakt Kundenliste für Friseurbetriebe / körpernahe Dienstleistungen
Zu der Corona (Selbst-) Test Bescheinigung / Datenschutzhinweise Corona Test
Es gibt derzeit KEINE gesetzliche RECHTSGRUNDLAGE die Kontaktdaten zu erfassen.
Unter Umständen kann der Gesetzgeber vorscheiben, dass bestimmte Einrichtungen nur nach Vorlage des Test- / Impf – / Genesenen – Nachweises möglich sind. Eine SICHTPRÜFUNG ohne Erfassung der Daten reicht dazu aus. So ist es zumindest in Niedersachsen vorgesehen.
Also KEINE Erfassung von Kontaktdaten, keine Erfassung von Personen welche ein Veranstaltung besucht haben.
Sicherlich können Sie probieren sich auf das Hausrecht beziehen und (wie auch schon vor Corona) ein Gästebuch begründen jedoch OHNE den Impf- / Genesenen- / Teststatus zu hinterlegen!!!
Muster zur Ergänzung und Anpassung (28.09.2022) Version 16
muster_anwesenheitsliste_corona_datenschutz.pdf
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)
Teilnehmerliste Corona Corvid Anwesenheitsliste Veranstaltung (Word-Datei) zum direkten Download.
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