Welche Gründe gibt es für das Tragen von Namensschilder?
Welche Gründe sprechen gegen das Tragen von Namensschildern?
Wenn keiner der oben genannten Gründe erfüllt ist
Wenn es alternativen = mildere Mittel gibt
Wenn es Erfahrungswerte gibt, dass Mitarbeiter die mit Klarnamen gekennzeichnet sind, privat kontaktiert oder öffentlich angeprangert wurden.
Aufpassen:
Steht an der Bürotür / Behandlungszimmertür der Nachname?
Dann steht auch nur der Nachname auf dem Namensschild!
Werden Mitarbeiter vor den Ohren von Kunden mit Nachnamen angesprochen?
Dann steht der Nachname oder besser eine Variante vom Nachnamen auf dem Namensschild.
Möchte der Kunde, Patient … Auskunft über die Daten die zu seiner Person gespeichert sind, sind die Namen der Mitarbeiter zu schwärzen!
Tipp zur Tarnung:
Aus Lisa Müller wird dann Frau Mühler oder einfach nur Lizar.
(Herausforderungen: Namen die sowohl vor als auch Nachnamen sein könnten. Besonders bei ausländischen Namen ist es öfter eine Herausforderung, das Geschlecht festzustellen bzw. zu entscheiden ob es sich um einen Vor oder Nachnamen handelt… was leider ein Grund sein kann, für den kompletten Namen)
Denn gerade im Zusammenhang mit dem geschlechterbezogenen Ansprache geht der Trend zum Vornamen. Darüber ist dann auch im Internet die Person viel schwerer zu finden.
Niemand möchte gerne eine Nummer sein, doch eine Nummer erschwert (siehe Erfahrungswerte) die persönliche Indentifizierung.
-Ein Symbol könnte auch helfen, eine Person zu kennzeichnen.
-Nur der Vorname
-Nur der Nachname oder eine Variante davon
– oder nach dem Gespräch wird eine Karte überreicht: Sie wurden beraten von Klara Himmel.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung auf Namensschilder ist die Interessensabwägung (DSGVO 6(1)f). Die Interessen fallen ist den meisten Fällen zu Gunsten des Mitarbeitende aus, somit kein Klarnamen-Namensschild!
Fazit:
Warum es Namensschilder im Betrieb gibt und wie diese zu gestalten sind, kann eine Richtlinie im Unternehmen vorgeben. Diese Richtlinie muss bei der Interessensabwägung jedoch klarstellen, WARUM das Interesse des Unternehmens an Namensschildern den Interessen der Mitarbeitenden an keinen Namensschildern überwiegt.
Stand 16.11.2023
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Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke aus Hannover (Kontakt)
im Unternehmen: Nein!
Vergessen Sie es, es ist legal nicht möglich…
obwohl, es wird ja regelmäßig bemängelt dass das Adressbuch zu Whats App hochgeladen wird.
Wie wäre es wenn das Adressbuch leer bleibt?
Was ist wenn die Freigabe für das leere Adressbuch entzogen wird? Dann können sie nurnoch antworten. Immerhin eröffnet dann der Geschäftspartner die Konversation.
Außerdem gibt WhatsApp vor, dass es nicht zu dienstlichen Zwecken genutzt werden darf. Aber Whats App Business hilft auch nicht. Einwilligungen ebenfalls nicht.
Die Aufsichtsbehörden empfehlen andere Messenger zu nutzen.
Zudem wenn doch mal was per Whats App ankommt, den Kunden „zu erziehen“ nichts über WhatsApp zu senden.
Denkbare geduldete Ausnahme: Eltern haben für Notfälle die private Nummer vom Nachhilfe-Lehrer und sagen per WhatsApp einen Termin ab.
– Firmenhandy: Keine Chance
– Firmenhandy mit privater Nutzung / Privates Handy mit geschäftlicher Nutzung
Bei einer „Containerlösung“ (Trennung privat/geschäftlich) kann zumindest in dem privaten Bereich WhatsApp genutzt werden.
– Privates Handy: Keine geschäftliche Nutzung, keine Speicherung von Nummern von geschäftlichen Anrufen. Achtung: Hier gab es auch schon ein Gerichtsurteil bei dem eine private Person sich von JEDER anderen Person die Einwilligung holen mußte um deren Nummer im Adressbuch zu speichern da auf dem Handy WhatsApp installiert ist!
Es gibt mindestens eine Alternative: Threema Work.
Randerscheinung:
Die Aufsichtsbehörden meinen sogar, dass die Nachrichten-Inhalte für WhatsApp sichtbar wären !?
WhatsApp bekommt mit, welche Telefonnummern (und somit welche Telefonnumern/ Personen/ Einrichtungen) miteinander kommunizieren. Diese sogenannten „Metadaten“ werden von WhatsApp verarbeitet in unbekannten Ausmaße…
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