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Auszug aus der Datenschutzgrundverordnung DSGVO
Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere ihres oder seines Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der folgenden Aufgaben. (Gesetzestext DSGVO Artikel 39)
Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union, bzw. der Mitgliedstaaten.
Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union, bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
– Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung;
– Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
– Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
Ansprechpartner:
-Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen.
Fazit: Ein externer Datenschutzbeauftragter/ Datenschutzberater mit Schwerpunkt IT-Sicherheit sorgt dafür, dass Fragen des Datenschutzes aufgegriffen und in Übereinstimmung mit geltendem Recht gelöst werden.
Frau Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein über Angebote im Internet:
https://datenschutz-praxis-podcast.podigee.io/1-datenschutz-audit#t=899
Sie brauchen weitere Argumente, um einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen, der vor Ort mit entsprechender Qualifikation tätig ist und Zusatzaufgaben übernimmt? Dann hören Sie sich diesen Podcast an:
https://datenschutz-praxis-podcast.podigee.io/2-zukunft-des-datenschutzbeauftragten#t=151
Die Anforderungen werden also nicht weniger. Ohne Datenschutzbeauftragten fehlt aber ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort, der helfen könnte, Fehler und Verstöße von vornherein zu vermeiden.
Den externen Datenschutzbeauftragten Lorenz Macke jetzt kontaktieren
Hannover / Niedersachsen / Deutschland / EU-DSGVO
11. November 2019
(www.datenschutzniedersachsen.de)