BAFA Fördermöglichkeiten u.a. die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Für dieses Programm bin ich bei der BAFA als Berater gelistet.
Bitte rüfen Sie die Voraussetzungen unter www.bafa.de/unb
Die Bundesregierung stellt die übernahme von einem Teil der Kosten für die Beratung von Unternehmen in Aussicht.
Die Beratung kann zu den Themen IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Datensicherheit erfolgen.
Die 10 Schritte zur Beratung
1. Telefonat
2. Treffen (real oder digital)
3. Sie stellen online den Antrag bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
4. Antwort von der BAFA: Inaussichtstellung der Übernahme von einem Teil der Kosten durch die BAFA
5. Beratung von maximal 5 Tagen, maximal 40 Stunden durch mich
6. Mein Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen
7. Sie reichen umgehend den von mir erstellten Bericht und die erstellten Dokumente ein sowie Zahlungsbeleg der Rechnung bei der BAFA ein (Upload)
8. Es erfolgt eine Prüfung durch die BAFA.
9. Nur nach erfolgreicher Prüfung, zahlt Ihnen die BAFA bis zu 50% (alte Bundesländer) 80% (neue Bundesländer) des Netto-Rechnungsbetrages.
10. Eine weitere Zusammenarbeit kann nun beginnen.
Für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sind Sie als Unternehmen verantwortlich.
Bevor Sie den Antrag stellen, möchte ich gerne Ihren Gewerbeschein sehen.
Für den Antrag im Internet zur allgemeinen Beratung benötigen Sie:
a) meine Beraternummer (BAFA-ID)
b) meine Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Unternehmensname)
c) Wirtschaftsklassifikationsschlüssel (oder wir ermitteln diesen gemeinsam WZ2008)
d) Gründungsdatum
e) Geschäftsgegenstand
d) Leitstelle (ermitteln wir gemeinsam)
e) Sie besätigen,
– dass Ihr Unternehmen nicht beratend oder schulend tätig ist oder tätig werden wird.
– dass über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzantrag gestellt wurde und keine Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht. – dass Ihr Unternehmen in keinem Beteiligungsverhältnis zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Kammern, etc.) oder zu Religionsgemeinschaften bzw. deren jeweiligen Eigenbetrieben steht. – dass Ihr Unternehmen die folgenden KMU-Kriterien der Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 über die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG) erfüllt und wie folgt eingestuft wird
f) Anzahl der Beschäftigten
g) Jahresbilanzsumme
h) Jahresumsatz
i) Sie bestätigen,
– dass der Zweck Ihres Unternehmens nicht in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei oder Aquakultur gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 besteht. – dass Ihr Unternehmen nicht gemeinnützig oder eine Stiftung ist.
j) Weitere Bestätigung im Antragsverfahren.
Sie haben Interesse? Schauen Sie sich den Antrag der BAFA schonmal an.
Das Angebot zu dieser Beratung ist seitens der BAFA bis zum 31.12.2026 gültig.
Aktuell bietet sich eine Förderung zum Thema „IT-Sicherheitsberatung Din Spec 27076“ an.
BAFA Förderung beantragen Information als PDF
Nutzen Sie Ihre Gelegenheit. Ich freue mich auf Ihren Anruf: 0511 55 19 11,
Lorenz Macke