Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Falls doch Post von der Aufsichtsbehörde kommt: Wie ist hieraus angemessen zu reagieren? Stand September 2022 haben meine Kunden bzw. die von mir zur Hilfe geholten Unternehmen, wohl richtig reagiert.
Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Überwachen und hinwirken erfordert auch Kontrollen. Niemand möchte gerne kontrolliert werden, doch anstatt dass die Kontrolle von der Aufsichtsbehörde kommt, ist es doch besser wenn die Kontrolle von einer vertrauten Person stattfindet.
Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Umfangreiches Fachwissen zur DSGVO wurde hier aufgefrischt und vermittelt.
Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Ein Randgebiet jedoch meine Basis für den Eintritt in den Arbeitskreis Gesundheit.
Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Mein IT-Vorwissen, IT-Verständnis und technisches Verständnis sowie die Erfahrungen in der IT-Premium-Hotline sind sehr hilfreich beim Thema Datensicherheit. Es ist somit leichter mit IT-Verantwortlichen zu sprechen.
Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Mit dem Thema „Artikel 15“ Auskunft habe ich mich intensiv beschäftigt. Somit konnte von Unternehmen die ich betreue, aber auch Unternehmen die mich zu Rate gezogen haben, Schaden abgewendet werden sowie im Vorfeld das Risiko gemindert werden.
Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor?
Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Da ich selber Webseiten und Social Media Präsenzen betreibe, kann ich zum Thema Datenschutz auf Webseite intensive persönliche Erfahrungen einbringen. Ich helfe Ihnen, die gemeinsame Lösung für Auftraggeber, Auftragnehmer und Webseitenbesucher zu finden und mögliche Fehler im Vorfeld zu vermeiden. Durch mein Wissen, mindern Sie Ihr Risiko von Betroffenen, Anwälten, Interessensverbänden oder gar Aufsichtsbehörden Post zu bekommen.
Webinar mit Fortbildungsbescheinigung.
Mit dem Thema Videoüberwachung habe ich mich sehr intensiv beschäftigt. Ein umfangreiches Paket an Dokumenten hilft Ihnen, die umfangreichen Anforderungen zu beachten. Ein Gespräch von 1 bis 3 Stunden hilft Ihnen zu beurteilen, welche Risiken für Sie bestehen und wie diese gemindert werden können.
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In der DSGVO sind Öffnungsklauseln, d.h. der nationale Gesetzgeber kann hier eigene Regelungen treffen. Diese sind u.a. im BDSG geregelt.