Vier Stunden intensive Weiterbildung mit aktuellen Erkenntnissen und viel Besstätigung. Videoüberwachung ist mit eines der Punkte zu denen die meisten Fragen aber auch Beschwerden kommen. Videoüberwachung ist eines meiner Spezialgebiete, da sowohl rechtliches als auch technisches und pratikables miteinander vereint sind.
Zur Installation einer Videoüberwachung, insbesondere im geschäftlichen Bereich, gehört eine Beratung.
Tipps:
https://www.dtnschtz.de/videoueberwachung-1/
https://www.dtnschtz.de/videoueberwachung-2/
Eines meiner Spezialgebiete: Videoüberwachung. Die meisten meinen, dass ein Hinweisschild ausreicht oder dass man seinen Besitz überwachten darf. Vermeiden Sie „Eigentore“, denn was nützt Ihnen die Ermittlung des Täters wenn dieser aufgrund von unzulässier Überwachung Forderungen an Sie stellt? Zur Installation einer Videoüberwachung, insbesondere im geschäftlichen Bereich, gehört eine Beratung.
Tipps:
https://www.dtnschtz.de/videoueberwachung-1/
https://www.dtnschtz.de/videoueberwachung-2/
5 Stunden Weiterbildung mit Updates zur aktuellen Rechtslage und was besonders zu beachten ist. Da ich auch im Arbeitskreis Gesundheit bin, ist das Thema Gesundheit mit eines meiner Spezialgebiete.
Muss ich als DSB einen Jahresbericht schreiben? Nein! Es sei denn, es steht in meinem Vertrag.
Was waren die Top-Themen in 2023?
Eine Übersicht über die wichtigsten Gerichtsurteile:
Auskunftsrecht, Nennung Unterauftragnehmer, Rechtsgrundlagen, Datenübertragung USA,
Im Webinar bekomme ich Bestätigung, Updates und Tipps.
In einer umfangreichen Bestandsaufnahme/ Erstaufnahme verschaffe ich meinem Kunden einen Überblick über die bisher getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs). Darauf aufbauend können dann TOMs für mögliche Auftraggeber erstellt werden. Zudem werden konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, um das bisherige Niveau im Sinne von Vorgaben (DSGVO, Aufsichtsbehörden, Rechtsprechung, BSI…) zu erhöhen. Dem Kunden ist stets bekannt, welche organisatorischen Maßnahmen bereits getroffen wurden und noch zu treffen sind. Da ich seit 1982 im Bereich der IT tätig bin, verfüge ich über ein entsprechendes technisches Verständnis, um meine Kunden zu beraten und mit den IT-Betreuern die gleiche Sprache zu sprechen.
Sie benötigen die Erstellung von TOMs z.B. im Zusammenhang mit einem Auftragsverarbeitungsvertrag? Sie benötigen die Erstellung von TOMs für Ihr Verfahrensverzeichnis oder aufgrund von Anfragen?
Gerne helfe ich Ihnen bei der Erstellung.
8 Stunden Weiterbildung. Relevante Rechtsprechungen zum Datenschutz, Meinungen der Aufsichtsbehörden – was hat sich noch in den letzten Monaten so getan in Sachen Datenschutz? Ich erfahre es in diesem Update und kann auch Fragen stellen.
Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Mit eines der häufigsten Anforderungen von Kunden: Hilfe beim Auftragsverarbeitungsvertrag.
Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Eines meiner Spezialgebiete da ich selber seit Jahren Webseiten betreibe und betreue. Aufgrund meines Wissens, haben meine Kunden (relativ) rechtssichere Webseiten, sofern die Kunden bzw. Webentwickler meine Hinweise (die zu Beginn und bei Rechtsänderungen erfolgen) berücksichtigt haben.
Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Ich informiere mich auch einer weiteren Quelle zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz. Unter www.Hinweisgebend.de biete ich den Betrieb der internen Meldestelle als Dienstleistung an. Die Fortbildung dauerte 1 Stunden und diente speziell den Aspekten des Datenschutzes im Zusammenhang mit Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Die aktive Teilnahme an der Fortbildung wurde durch interaktive Elemente
und Anwesenheitsfragen kontrolliert.
Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Die im Hinweisgeberschutz geforderter erforderliche Qualitifikation zum Betrieb einer Meldestelle habe erhalten und dazu noch diverse Hinweise sowie Kontakte zu anderen Kollegen die ebenfalls eine Meldestelle betreiben (wollen).
Unter www.Hinweisgebend.de biete ich den Betrieb der internen Meldestelle als Dienstleistung an.
Die Fortbildung dauerte 5 Stunden und diente dem Erwerb der erforderlichen Fachkunde i.S.d. § 15 Abs. 2 HinSchG. Die aktive Teilnahme an der Fortbildung wurde durch interaktive Elemente
und Anwesenheitsfragen kontrolliert.