Wer sollte wann und möglichst wie Beschäftige schulen? Bestätigung und Tipps erfahre ich in diesem Webinar und habe wieder eine paar Ideen, wie ich meiner Schulungen verbessern kann. Schulungen vor Ort bei (meinen festen) Kunden machen mir am meisten Spaß. Aber auch für Kunden die zeitlich flexibel geschult werden möchten, habe ich Lösungen – und manche Lösungen stelle ich auch Ihnen zu Verfügung: Datenschutz Produkte
Wie ist zu verfahren, wenn eine Auskunft nach Artikel 15 erteilt wird oder eine betroffene Person von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch macht? Aktuelle Tipps vom Fachmann unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der Meinung der Aufsichtsbehörden.
Wann gemäß DSGVO Artkel 35 eine DSFA durchzuführen ist, wurde bereits geklärt.
Wie kann eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt werden?
Kann die ChatGPT wirklich dabei helfen?
Welche Vorgaben gibt es?
… und wie kann der Datenschutzbeauftragte hier unterstützen?
Viele Tipps und Antworten gab es in diesem Webinar.
Welche Möglichkeiten und Muster gibt es?
Was ist praktikabel? Was ist zu beachten?
Der Datenschutzbeauftragte kann (bei technischen Fähigkeiten) eine Zweite Meinung geben. Besonders bei Auftragsverarbeitungsverträgen spielen die TOM eine wichtige Rolle.
Welche Rechtsgrundlage ist wann zu nehmen?
– Vertrag
– Gesetz
– Einwilligung
– Interessensabwägung
Der Artikel 6 der DSGVO bietet in der Regel diese Möglichkeiten an.
Aber auch Mischformen sind möglich! Schon beim Kontaktformular auf der Webseite, beim Bewerberformular oder beim Vertragsschluss stellen wir fest: Wird die Info wirklich benötigt und wofür? Der Datenschutzbeauftragte hilft auch hier Risiken zu mindern.
Vier Stunden intensive Weiterbildung mit aktuellen Erkenntnissen und viel Besstätigung. Videoüberwachung ist mit eines der Punkte zu denen die meisten Fragen aber auch Beschwerden kommen. Videoüberwachung ist eines meiner Spezialgebiete, da sowohl rechtliches als auch technisches und pratikables miteinander vereint sind.
Zur Installation einer Videoüberwachung, insbesondere im geschäftlichen Bereich, gehört eine Beratung.
Tipps:
https://www.dtnschtz.de/videoueberwachung-1/
https://www.dtnschtz.de/videoueberwachung-2/
Eines meiner Spezialgebiete: Videoüberwachung. Die meisten meinen, dass ein Hinweisschild ausreicht oder dass man seinen Besitz überwachten darf. Vermeiden Sie „Eigentore“, denn was nützt Ihnen die Ermittlung des Täters wenn dieser aufgrund von unzulässier Überwachung Forderungen an Sie stellt? Zur Installation einer Videoüberwachung, insbesondere im geschäftlichen Bereich, gehört eine Beratung.
Tipps:
https://www.dtnschtz.de/videoueberwachung-1/
https://www.dtnschtz.de/videoueberwachung-2/
5 Stunden Weiterbildung mit Updates zur aktuellen Rechtslage und was besonders zu beachten ist. Da ich auch im Arbeitskreis Gesundheit bin, ist das Thema Gesundheit mit eines meiner Spezialgebiete.
Meistens wird der Datenschutzbeauftragte dann involviert, wenn die Entscheidung den Auftragsverarbeiter auszuwählen schon feststeht. Gerne prüfe ich als Datenschutzbeauftragter die vorliegenden Verträge darauf, ob die von der DSGVO geforderten Regelungen enthalten sind. Aufgrund meiner Kenntnisse und Erfahrungen, kann ich auch etwas zu der Angemessenheit der technischen und organisatorischen Maßnahmen sagen. Spannend ist die Frage, ob ich selber die Auftragsverarbeiter kontrolliere oder erst nach Aufforderung vom Unternehmen bei dem ich als Datenschutzbeauftragter benannt bin. Dazu und weitere Tipps erhalte ich in diesem Webinar.
Muss ich als DSB einen Jahresbericht schreiben? Nein! Es sei denn, es steht in meinem Vertrag.
Was waren die Top-Themen in 2023?
Eine Übersicht über die wichtigsten Gerichtsurteile:
Auskunftsrecht, Nennung Unterauftragnehmer, Rechtsgrundlagen, Datenübertragung USA,