Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Ich informiere mich über Tipps und Erfahrungswerten zum Verarbeitungsverzeichnis. Fragen habe ich auch gestellt, dabei wurden meine Vermutungen bestätigt. Bisher gab es bei Untenrehmen, die ich diesbezügliche berate, bei Prüfungen seitens der Aufsichtbehörden keinerlei beanstandungen.
Beschäftigtendateschutz war dieses Jahr das Thema zu dem die Aufsichtsbehörde, ein Anwalt und ein Unternehmen per Vortrag wissenswertes beisteurten. Anschließend stellte sich auch die Aufsichtsbehörde den Fragen der ca 150 Teilnehmenden. Dialoge mit anderen Datenschutzbeauftragten, Anwälten und der Aufsichtsbehörde bei Kaffee und Kuchen bringen weiteres Wissen und Bestätigung.