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KI Richtlinie Muster Checkliste (ChatGPT)

KI Richtlinie Muster Checkliste (ChatGPT)

NEU: Okt. 2024 Allgemeine KI Checkliste & Richtlinie!
Der Einsatz von KI (Künstlicher Intelligenz) bedarf Regelungen im Unternehmen.
Wenn die Verwendung von KI im Unternehmen seitens der Mitarbeitenden zulässig ist, dann sollte aus einer Richtlinie hervorgehen, ob und wie KI im Unternehmen eingesetzt werden darf. Die KI-Verordnung (AI-Act) wurde auszugsweise in die Checkliste integriert. Wichtig ist: ANFANGEN!!!
[im Dezember 2024 hielt ich einen Vortrag zum Thema KI-Richtlinie für Unternehmen in Braunschweig]

NEU: Allgemeine Richtlinie inkl. Checkliste AI-Act / KI-Vo für den Einsatz von KI
Download der allgemeinen KI Checkliste/Richtlinie als PDF Datei:
Richtlinie-ki-checkliste-muster-kostenfrei.PDF (neuer Tab)
und wenn für Sie der Inhalt hilfreich ist, dann Download der Word Docx Datei
Richtlinie-ki-checkliste-muster-kostenfrei.Docx
(Ziel ’speichern unter oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)
Version 1b vom 8.12.2024

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Am Beispiel von ChatGPT stelle ich eine mögliche Richtlinie bzw. KI Checkliste bereit.
Da das Thema noch relativ neu ist, kann diese Regelung nur ein erster Anfang sein.

Tipps zum ChatGPT Einsatz in Unternehmen:

Download der PDF Datei
Muster_Richtlinie KI Künstliche Intelligenz ChatGPT.PDF (neuer Tab)
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)
Muster_Richtlinie KI Künstliche Intelligenz ChatGPT (Docx) zum direkten Download.
Version 08 vom 08.12.2024

Zum kostenfreien Quiz für Mitarbeiter (10 Fragen, 1 -3 Minuten)
Zum kostenfreien Quiz für Entscheider! (10 Ja/Nein Fragen)

Diese Webseite ist derzeit auch über ki-checklisten.de und ki-regelungen.de erreichbar.

Sie benötigen weitere Impulse zum Einsatz von KI (Künstlicher Intelligenz)?
Dann kann eine KI-Beratung (Ki-Berater-Hannover.de) sinnvoll sein!
Antworten zum Thema Datenschutz und Ki.de geben wir gerne.

Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke aus Hannover (Kontakt)

Über den Autor

DTNSCHTZ externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke administrator