Welche Rechtsgrundlage ist wann zu nehmen?
– Vertrag
– Gesetz
– Einwilligung
– Interessensabwägung
Der Artikel 6 der DSGVO bietet in der Regel diese Möglichkeiten an.
Aber auch Mischformen sind möglich! Schon beim Kontaktformular auf der Webseite, beim Bewerberformular oder beim Vertragsschluss stellen wir fest: Wird die Info wirklich benötigt und wofür? Der Datenschutzbeauftragte hilft auch hier Risiken zu mindern.
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