Meistens wird der Datenschutzbeauftragte dann involviert, wenn die Entscheidung den Auftragsverarbeiter auszuwählen schon feststeht. Gerne prüfe ich als Datenschutzbeauftragter die vorliegenden Verträge darauf, ob die von der DSGVO geforderten Regelungen enthalten sind. Aufgrund meiner Kenntnisse und Erfahrungen, kann ich auch etwas zu der Angemessenheit der technischen und organisatorischen Maßnahmen sagen. Spannend ist die Frage, ob ich selber die Auftragsverarbeiter kontrolliere oder erst nach Aufforderung vom Unternehmen bei dem ich als Datenschutzbeauftragter benannt bin. Dazu und weitere Tipps erhalte ich in diesem Webinar.
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