Welche Rechtsgrundlage ist wann zu nehmen?
– Vertrag
– Gesetz
– Einwilligung
– Interessensabwägung
Der Artikel 6 der DSGVO bietet in der Regel diese Möglichkeiten an.
Aber auch Mischformen sind möglich! Schon beim Kontaktformular auf der Webseite, beim Bewerberformular oder beim Vertragsschluss stellen wir fest: Wird die Info wirklich benötigt und wofür? Der Datenschutzbeauftragte hilft auch hier Risiken zu mindern.
In Köln nehme ich an einer Tiefgang Schulung zum Thema Rechtsgrundlagen der DSGVO in Köln teil. Die Schulung wird von Stephan Hansen-Oest (Datenschutz-Guru) durchgeführt, der mich seit 2016 darin bestärkt, Datenschutz selbständig und auf „besondere“ Art und Weise zu vermitteln.