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Kategorien-Archiv Erklärung

2021.11.20 Home Office Recht, Pflicht und Tipps

Sie erhalten die wichtigsten Hinweise zum Home Office, damit Sie erkennen was konkret zu tun ist!

Fragen:
-Welche Umstände können die Tätigkeit im Home Office verhindern?
+Welche Voraussetzung muss der Arbeitgeber schaffen, damit Home Office möglich ist?
-Was kann der Mitarbeiter für Gründe haben, nicht im Home Office zu arbeiten?
+Was muss seitens des Mitarbeiters vorhanden sein, damit Home Office möglich ist?

Bereiten Sie sich vor, denn Home Office kann (wieder) zur Pflicht werden!

Antworten:
Damit Sie Ihr Risiko mindern.
Damit Sie wissen, was zu beachten ist.
Damit Sie wissen, was zu tun ist.
Für Arbeitnehmer, Selbstständige und Arbeitgeber!

Individuelle Informationen aus den Bereichen:
Technik
Organisation
Richtlinien
Schulung
Verträge
(private Organisation der Mitarbeiter)

Zur Kontaktaufnahme für die kostenfreie Erstberatung, Ihr persönlicher
Home Office Berater

Tipps, Richtlinien und Quiz zum Thema Home Office

Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)

Kontaktdaten Corona Checklisten

Kostenfreie Checkliste zum Download für die Datenerhebung per Luca APP, Papier und Corona Warn APP


„Da die Verträge der Bundesländer zur Nutzung von luca Gesundheitsamt des luca-Systems Ende März 2022 ausgelaufen sind, wird die Kontaktdatenerfassung ausgesetzt. Für dich heißt das: Wenn Gäste deine luca-QR-Codes scannen, werden dabei keine Kontaktdaten mehr aufgenommen.“ (Luca APP Newsletter 11.4.2022)

Stand 20.März 2022: Aus dem aktuellen Infektionsschutzgesetz, insbesondere §28a(1) 17, geht hervor, dass die Kontaktdaten nur für die „Dauer der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite….“ erfasst werden müssen.
Stand 20.März 2022 ist diese NICHT festgestellt, somit besteht KEINE PFLICHT MEHR Kontaktdaten zu erfassen. Als Rechtsgrundlage kommt die gesetzliche Pflicht nicht mehr infrage.
Einrichtungsbezogene Sonderregelungen liegen mir nicht vor – Ihnen? Dann bitte ich um Hinweis!

Sie könnten die Kontaktdaten unter Umständen aufgrund des Hausrechtes verlangen,
doch dann sind Sie bei dem klassichen Besucherbuch… und auch hier stellt sich die Frage ob ein Sichtprüfung ausreicht.

Download als PDF Version 07 vom 22.03.2022
https://www.dtnschtz.de/muster/checkliste_corona_kontaktdaten_luca_app.pdf
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)Weitere kostenfreie Muster zur Kontaktdatenerfassung

2021.01.31 Home Office Richtlinie Mobiles Arbeiten (Definition)

Home Office: Der Oberbegriff für Mobiles Arbeiten (remote Work) / Telearbeit.

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen

Der ArbeitNEHMER muss in der Regel zustimmen, dass die Arbeit im Home Office stattfinden kann – da Home Office eine Vereinbarung voraussetzt.

„Der Beschäftigte kann nicht gezwungen werden… wenn weder Laptop, W-Lan, Programme zu Hause vorhanden sind, dann sprechen betrieblichen Gründe dageben“ (Bundesarbeitsminister Hubertus Heil 20.1.2021 Pressekonferenz)

Zudem müssen Arbeitnehmer UND der Arbeitbeitgeber regeln, ob und wie private Geräte (Internetverbindung, Computer, Wohnraum, Handy…) im Home Office genutzt werden.

Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben u.a. aufgrund von Unverhältnismäßigkeit/Unzumutbarkeit wieder in den betrieblichen Arbeitsplatz zu wechseln.

Telearbeit: Ein fester Arbeitsplatz am Wohnsitz des Arbeitsnehmers (meist zu Hause).
Die Geräte für den häuslichen Arbeitsplatz, werden vom Arbeitgeber gestellt, darunter zählt u.a. auch der ergonomische Bürostuhl.
Zudem ist eine Einwilligung der Mitbewohner erforderlich um mögliche häusliche Kontrollen zu ermöglichen.
Der Arbeitgeber kann einen Teil der Kosten für den Dauerhaften Arbeitsplatz übernehmen (müssen), z.B. für Strom, Arbeitsfläche/Raum, Heizung…

Mobiles Arbeiten: Das Gerät (Laptop, Internetverbindung, Firmenhandy…) wird meist vom Arbeitgeber gestellt. Die Tätigkeit findet an wechselnden Orten statt. Der Arbeitsort kann auch (mal) der Wohnsitz sein.

Bring your own device: Der Mitarbeiter darf sein eigenes Gerät nutzen. Dies sollte jedoch vermieden werden.

Prinzipien:
+Trennung von privat und geschäftlich.

+Vertraulichkeit:
– Die Daten sind so geschützt, dass niemand unberechtigtes die Möglichkeit hat, Informationen zur Kenntnis zu nehmen.

+Verfügbarkeit:
– Die Daten bleiben vorhanden.
– Die Daten sind so geschützt, dass niemand unberechtigtes die Möglichkeit hat, diese (vollständig) zu zerstören.

+Unveränderbarkeit:
– Die Daten bleiben vollständig.
– Die Daten sind so geschützt, dass niemand unberechtigtes dies verändern kann.

+Verpflichtung:
– Was im Büro gilt, gilt auch im Home Office (vergleichbares Schutzniveau)
– Regelung Home Office ermöglichen
– Richlinie Home Office

-> Der Datenschutzbeauftragte bietet Muster für Richtlinien an um verschiedene Konstellationen zu regeln.

Aus aktuellem Anlass:
Der Arbeitgeber muss nachweisen, warum der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Arbeit im Home Office NICHT ermöglicht sofern ein Gesetz die Möglichkeit bzw. Pflicht zum Home Office vorsieht.

„Das erforderliche Schutzniveau kann (noch) nicht hergestellt werden“ … der private Computer des Mitarbeitenden kann/darf/sollte keinesfalls verwendet werden!
„Verträge mit Auftraggebern lassen keine Home Office zu“
„Wir haben noch keine Home Office Richtlinien“

„Das erforderliche technische Gerät ist (noch) nicht verfügbar“
„Es ist kein Budget für technisches Gerät vorhanden“
(…wir warten erst bis die zugesagten Gelder tatsächlich ausgezahlt wurden)
„Die Programme/Daten/Userprofile sind so organisiert, dass kein Fernzugriff möglich ist“

„Es ist seitens des Mitarbeitenden unzumutbar im HomeOffice zu arbeiten“ -> Diese freiwillige Erkenntnis ist zu dokumentieren.

Richtlinien, Tipps und Quiz (kostenfrei 10 Minuten anonym) zum Thema Home Office (mehr Infos).


Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)

[Ursprünglich ist der Artikel von 16.03.2020 , Update 18.09.2022]

Warum bringe ich hier Argument GEGEN Home Office?
Es ist meine Pflicht als externer Datenschutzbeauftragter im Sinne der DSGVO „zu unterrichten und zu beraten“.

2021.01.18 Rechnung von der Aufsichtsbehörde

Artikel 33 DSGVO beschreibt die „Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde“. 

Beispiele: Fehlversand eine E-Mail, unverschlüsselter Speicher verloren, Hackerangriff, Unterlagen verloren, unberechtigte nehmen Daten zur Kenntnis – jeweils auf personenbezogen Daten (z.B. Adressdaten) bezogen.

Ein Unternehmen in Niedersachsen meldete im Dezember 2020 eine solche Verletzung (umgangssprachlich „Datenpanne“) an die Aufsichtsbehörde.
Nach einem Monat die Antwort von der Aufsichtsbehörde lfd.niedersachsen.de

„Nachfolgendes beende ich das Verfahren“
Die Kosten des Verfahrens haben Sie zu tragen

Die Meldung einer solchen Datenpanne wurde nun von der Aufsichtsbehörde in Niedersachsen dem Unternehmen in Rechnung gestellt.

1,5 Stunden   67€ / Std = 105€      Nr.AIIGO 1.11
„Einleitung aufsichtsbehördliches Prüfverfahren, rechtliche Würdigung der Eingegangen Meldung nach Art. 33 DS-GVO. Mitteilung über Verfahrenseinstellung und Kostenfestsetzungsbescheid.

Kostenentscheidung Aufsichtsbehörde
Rechnung von der Aufsichtsbehörde
Kostentarif AIIGO 1.11

Stand 18.01.2021
Nach bisherigen Reaktionen, stellt diese Rechnungsstellung eine Merkwürdigkeit und Seltenheit dar.

Update 19.01.2021:
Die Regelung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So die Aussage „Und zwar Dr. Jens Ambrock, der als Referatsleiter für den Bereich Wirtschaft bei der Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde tätig ist.“

Wenn der Datenschutzbeauftrage die Datenpanne meldet UND es erfolgt eine Nachfrage seitens der Aufsichtsbehörde, dann erfolgt auf jeden Fall eine Berechnung der Kosten (u.a. in Hamburg).

Wenn der Verantwortliche (das Unternehmen selber die Datenpanne meldet UND es erfolgt eine Nachfrage seitens der Aufsichtsbehörde, dann KANN eine Berechnung der Kosten (u.a. in Hamburg) erfolgen.

Quelle: Podcast vom Datenschutz-Guru 2021.01.19

Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)

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