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Kontaktdatenerfassung

Kontaktdaten Corona Checklisten

Kostenfreie Checkliste zum Download für die Datenerhebung per Luca APP, Papier und Corona Warn APP


„Da die Verträge der Bundesländer zur Nutzung von luca Gesundheitsamt des luca-Systems Ende März 2022 ausgelaufen sind, wird die Kontaktdatenerfassung ausgesetzt. Für dich heißt das: Wenn Gäste deine luca-QR-Codes scannen, werden dabei keine Kontaktdaten mehr aufgenommen.“ (Luca APP Newsletter 11.4.2022)

Stand 20.März 2022: Aus dem aktuellen Infektionsschutzgesetz, insbesondere §28a(1) 17, geht hervor, dass die Kontaktdaten nur für die „Dauer der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite….“ erfasst werden müssen.
Stand 20.März 2022 ist diese NICHT festgestellt, somit besteht KEINE PFLICHT MEHR Kontaktdaten zu erfassen. Als Rechtsgrundlage kommt die gesetzliche Pflicht nicht mehr infrage.
Einrichtungsbezogene Sonderregelungen liegen mir nicht vor – Ihnen? Dann bitte ich um Hinweis!

Sie könnten die Kontaktdaten unter Umständen aufgrund des Hausrechtes verlangen,
doch dann sind Sie bei dem klassichen Besucherbuch… und auch hier stellt sich die Frage ob ein Sichtprüfung ausreicht.

Download als PDF Version 07 vom 22.03.2022
https://www.dtnschtz.de/muster/checkliste_corona_kontaktdaten_luca_app.pdf
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)Weitere kostenfreie Muster zur Kontaktdatenerfassung

Muster Anwesenheitsliste Corona Veranstaltung usw. Datenschutz Covid

ACHTUNG: Vom Infektionsschutzgesetz her, ist eine Kontaktdatenerfassung (insbesondere per Papier) N I C H T gesetzlich mehr vorgeschrieben.

Soweit bekannt, ist ab dem 1.Oktober 2022 bundesweit oder bundesländerbezogen KEINE gesetzliche Grundlage zur Erfassung des Impf- / Genesenen- / Teststatus gegeben.
Falls eine Kontaktdatenerfassung wieder gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es sein, daß Sie hier ein aktualisiertes Muster finden.

Zu der Anwesenheitsliste Corona Veranstaltungen
Zu der Kundenliste für Frisörbetriebe / körpernahe Dienstleistungen.
Zu der Corona (Selbst-) Test Bescheinigung / Datenschutzhinweise Corona Test

Es gibt derzeit KEINE gesetzliche RECHTSGRUNDLAGE die Kontaktdaten zu erfassen.
Unter Umständen kann der Gesetzgeber vorscheiben, dass bestimmte Einrichtungen nur nach Vorlage des Test- / Impf – / Genesenen – Nachweises möglich sind. Eine SICHTPRÜFUNG ohne Erfassung der Daten reicht dazu aus. So ist es zumindest in Niedersachsen vorgesehen.

Also KEINE Erfassung von Kontaktdaten, keine Erfassung von Personen welche ein Einrichtung besucht haben.

Sicherlich können Sie probieren sich auf das Hausrecht beziehen und (wie auch schon vor Corona) ein Gästebuch begründen jedoch OHNE den Impf- / Genesenen- / Teststatus zu hinterlegen!!!

Muster zur Ergänzung und Anpassung (28.09.2022) Version 16
Muster_Gastronomie_Kundenliste_Anwesenheit_Corona_Datenschutz.PDF
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)

Vorlage Gastronomie Kontaktliste Corona (Docx) zum direkten Download.

Falls ich auch Ihnen geholfen habe, können Sie Ihren DANK gerne in Form einer Google Bewertung mitteilen. (Für Google Konto Inhaber, also mindestens alle Android Nutzer).

Corona Vorlage

Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)

Gerne gebe ich Ihnen meine Datenschutz Erfahrungen und Tipps weiter.

Muster Frisörbesuch Corona Anwesenheitsliste Kundenliste DSGVO

ACHTUNG: Vom Infektionsschutzgesetz her, ist eine Kontaktdatenerfassung (insbesondere per Papier) N I C H T gesetzlich mehr vorgeschrieben.

Soweit bekannt, ist ab dem 1.Oktober 2022 bundesweit oder bundesländerbezogen KEINE gesetzliche Grundlage zur Erfassung des Impf- / Genesenen- / Teststatus gegeben.
Falls eine Kontaktdatenerfassung wieder gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es sein, daß Sie hier ein aktualisiertes Muster finden.

Zu der Kundenliste für Gastronomiebetriebe
Zu der Teilnehmerliste Veranstaltung
Zu der Corona (Selbst-) Test Bescheinigung / Datenschutzhinweise Corona Test

Es gibt derzeit KEINE gesetzliche RECHTSGRUNDLAGE die Kontaktdaten zu erfassen.
Unter Umständen kann der Gesetzgeber vorscheiben, dass bestimmte Einrichtungen nur nach Vorlage des Test- / Impf – / Genesenen – Nachweises möglich sind. Eine SICHTPRÜFUNG ohne Erfassung der Daten reicht dazu aus. So ist es zumindest in Niedersachsen vorgesehen.

Also KEINE Erfassung von Kontaktdaten, keine Erfassung von Personen welche den Betrieb besucht haben.

Sicherlich können Sie probieren sich auf das Hausrecht beziehen und (wie auch schon vor Corona) ein Gästebuch begründen jedoch OHNE den Impf- / Genesenen- / Teststatus zu hinterlegen!!!

Muster zur Ergänzung und Anpassung (28.09.2022) Version 16
Muster_Frisoerbesuch_Corona_Anwesenheitsliste_DaTeNSCHuTZ.PDF
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)

Besucherliste Corona Muster Frisoer (Word-Datei) zum direkten Download.

Falls ich auch Ihnen geholfen habe, können Sie Ihren DANK gerne in Form einer Google Bewertung mitteilen. (Für Google Konto Inhaber, also mindestens alle Android Nutzer).


Gerne gebe ich Ihnen meine Datenschutz Erfahrungen und Tipps weiter.

Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover)

Muster Anwesenheitsliste Corona Veranstaltung usw. Datenschutz Covid

ACHTUNG: Vom Infektionsschutzgesetz her, ist eine Kontaktdatenerfassung (insbesondere per Papier) N I C H T gesetzlich mehr vorgeschrieben.

Soweit bekannt, ist ab dem 1.Oktober 2022 bundesweit oder bundesländerbezogen KEINE gesetzliche Grundlage zur Erfassung des Impf- / Genesenen- / Teststatus gegeben.
Falls eine Kontaktdatenerfassung wieder gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es sein, daß Sie hier ein aktualisiertes Muster finden.ben.

Zum der Kundenliste Corona für Gastronomiebetriebe Freizeiteinrichtungen
Zu der Corona Kontakt Kundenliste für Friseurbetriebe / körpernahe Dienstleistungen
Zu der Corona (Selbst-) Test Bescheinigung / Datenschutzhinweise Corona Test

Es gibt derzeit KEINE gesetzliche RECHTSGRUNDLAGE die Kontaktdaten zu erfassen.
Unter Umständen kann der Gesetzgeber vorscheiben, dass bestimmte Einrichtungen nur nach Vorlage des Test- / Impf – / Genesenen – Nachweises möglich sind. Eine SICHTPRÜFUNG ohne Erfassung der Daten reicht dazu aus. So ist es zumindest in Niedersachsen vorgesehen.

Also KEINE Erfassung von Kontaktdaten, keine Erfassung von Personen welche ein Veranstaltung besucht haben.

Sicherlich können Sie probieren sich auf das Hausrecht beziehen und (wie auch schon vor Corona) ein Gästebuch begründen jedoch OHNE den Impf- / Genesenen- / Teststatus zu hinterlegen!!!

Muster zur Ergänzung und Anpassung (28.09.2022) Version 16
muster_anwesenheitsliste_corona_datenschutz.pdf
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Teilnehmerliste Corona Corvid Anwesenheitsliste Veranstaltung (Word-Datei) zum direkten Download.

Falls ich auch Ihnen geholfen habe, können Sie Ihren DANK gerne in Form einer Google Bewertung mitteilen. (Für Google Konto Inhaber, also mindestens alle Android Nutzer).


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