<

Mitarbeitende

KI Schulung Mitarbeiter kostenfrei Quiz

Danke für Ihr Interesse an einer kurzen Schulung zum Thema KI.
Das Quiz mit 10 Fragen ist wie folgt aufgebaut und dauert ca. 1 bis 10 Minuten.
Schaffen Sie die 100%? … oder doch erstmal „üben“ und die kostenfreie
Sammlung an Informationen zum Datenschutz und KI (Chatgpt Einsatz in Unternehmen) durchlesen?

/
Transparenz
+ Es werden keine persönlichen Daten abgefragt und erfasst.
+ Sie sind und bleiben bei diesem Quiz anonym.
Tracking:
+ Es werden anonymisierte Daten (also ohne Personenbezug) durch das Tool 'Matomo' erfasst.
+ Es findet keine Datenweitergabe an Dritte statt.
Cookies:
+ Es wird ein essentieller funktioneller Cookie gesetzt
"aquiz_user" mit der Speicherdauer von 31 Tagen.
Nur mit dem Cookie ist der Test möglich.
Cookies können Sie selbst löschen, indem Sie im Browser Ihre Cookies löschen.
Das Quiz:
+ Es sind 10 Fragen (Multiple Choice) zu beantworten, für die Sie zwischen 1 und 10 Minuten benötigen.
+ Es sind generell mehrere Antworten möglich.
+ Manchmal sind mehrere Antworten richtig.
+ Nach jeder Frage bekommen Sie das Ergebnis und eine Erklärung angezeigt.
Mehrfachauswahl ist bei einigen Fragen möglich:
+ Es gibt auch Punkte für nur teilweise richtig beantwortete Fragen, z.B., wenn Sie nur eine von zwei richtigen Antworten auswählen, wenn vier Antworten zur Verfügung stehen - dann gibt es 5 von 10 Punkten.
+ Es gibt Punktabzug für falsche Antworten, wenn Sie z.B. drei Antworten auswählen, obwohl nur zwei Antworten richtig sind - dann gibt es 5 + 5 - 5 = 5 Punkte.
Ergebnis:
+ Am Ende erfahren Sie Ihre gesamte Punktzahl und wie viele Fragen Sie (teilweise) richtig beantwortet haben.

Lorenz Macke, der Datenschutzbeauftragte aus Hannover, wünscht viel Spaß und Erfolg.


Quiz starten
1. Ob KI in unserem Unternehmen eingesetzt werden darf,
2. Wie KI in unserem Unternehmen eingesetzt werden darf,
3. Wenn ich eine KI-Anwendung habe, die mithilfe meiner Eingaben trainiert wird, was muss ich dann unbedingt vermeiden:
4. Was die KI als Output / Ergebnis liefert, ist
5. Wenn die KI etwas für mich erstellt und ich verwende das Ergebnis (z.B. Bild, Text) in der Öffentlichkeit, dann
6. Wenn ich Ergebnisse von der KI erhalte, dann
7. Wenn die KI etwas erstellen soll bzw. erstellt hat, dann prüfe ich, ob es im Einklang ist mit
8. Wenn die KI etwas für mich erstellt und ich möchte das Ergebnis (z.B. Bild, Text) in der Öffentlichkeit (Homepage, Drucksachen…) verwenden, dann sollte ich prüfen, ob das Ergebnis
9. Das von der KI gelieferte Ergebnis
10. Die Nutzung der KI zu privaten Zwecken auf dienstlichen Geräten ist
Antworten prüfen
Sie haben Interesse an einer längeren Datenschutz Quiz Version mit Zertifikat?
Sie haben Interesse an (persönlichen) Schulungen?
Weitere Schulungsmöglichkeiten auf dieser Homepage.
Für Vorabinformationen, speichern Sie sich unser PDF Online Schulung Datenschutz Preise.

„Quiz starten“. So ist der Quiz aufgebaut: Frage beantworten, Antwort mit Hinweisen lesen und weiter.

Speichern Sie sich unser PDF Datenschutz Schulung Preise.

Diese Webseite ist derzeit auch über kiregelungen.de erreichbar.

Sie benötigen weitere Impulse zum Einsatz von KI (Künstlicher Intelligenz)?
Dann kann eine KI-Beratung (Ki-Berater-Hannover.de) sinnvoll sein!
Antworten zum Thema Datenschutz und Ki.de geben wir gerne.

2022.09.20 Namensschilder

Welche Gründe gibt es für das Tragen von Namensschilder?

  • Persönliche Ansprache aber jeder Mitarbeitende kann entscheiden)
  • Vertrauen schaffen aber ist das an der Kasse erforderlich? Wer wird denn mit kompletten Namen angesprochen?
  • Möglichkeit bei einer Beschwerde sich auf einen konkreten Namen zu beziehen aber dazu ist der Name nicht erforderlich.

Welche Gründe sprechen gegen das Tragen von Namensschildern?
Wenn keiner der oben genannten Gründe erfüllt ist
Wenn es alternativen = mildere Mittel gibt
Wenn es Erfahrungswerte gibt, dass Mitarbeiter die mit Klarnamen gekennzeichnet sind, privat kontaktiert oder öffentlich angeprangert wurden.

Aufpassen:
Steht an der Bürotür / Behandlungszimmertür der Nachname?
Dann steht auch nur der Nachname auf dem Namensschild!

Werden Mitarbeiter vor den Ohren von Kunden mit Nachnamen angesprochen?
Dann steht der Nachname oder besser eine Variante vom Nachnamen auf dem Namensschild.

Möchte der Kunde, Patient … Auskunft über die Daten die zu seiner Person gespeichert sind, sind die Namen der Mitarbeiter zu schwärzen!

Tipp zur Tarnung:
Aus Lisa Müller wird dann Frau Mühler oder einfach nur Lizar.
(Herausforderungen: Namen die sowohl vor als auch Nachnamen sein könnten. Besonders bei ausländischen Namen ist es öfter eine Herausforderung, das Geschlecht festzustellen bzw. zu entscheiden ob es sich um einen Vor oder Nachnamen handelt… was leider ein Grund sein kann, für den kompletten Namen)

Denn gerade im Zusammenhang mit dem geschlechterbezogenen Ansprache geht der Trend zum Vornamen. Darüber ist dann auch im Internet die Person viel schwerer zu finden.

Niemand möchte gerne eine Nummer sein, doch eine Nummer erschwert (siehe Erfahrungswerte) die persönliche Indentifizierung.
-Ein Symbol könnte auch helfen, eine Person zu kennzeichnen.
-Nur der Vorname
-Nur der Nachname oder eine Variante davon
– oder nach dem Gespräch wird eine Karte überreicht: Sie wurden beraten von Klara Himmel.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung auf Namensschilder ist die Interessensabwägung (DSGVO 6(1)f). Die Interessen fallen ist den meisten Fällen zu Gunsten des Mitarbeitende aus, somit kein Klarnamen-Namensschild!

Fazit:
Warum es Namensschilder im Betrieb gibt und wie diese zu gestalten sind, kann eine Richtlinie im Unternehmen vorgeben. Diese Richtlinie muss bei der Interessensabwägung jedoch klarstellen, WARUM das Interesse des Unternehmens an Namensschildern den Interessen der Mitarbeitenden an keinen Namensschildern überwiegt.

Stand 16.11.2023


Eine vorherige Beratung oder gar Benennung zum Datenschutzbeauftragten mindert Ihr Risiko!

Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke aus Hannover (Kontakt)