Stand 20.März 2022: Aus dem aktuellen Infektionsschutzgesetz, insbesondere §28a(1) 17, geht hervor, dass die Kontaktdaten nur für die „Dauer der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite….“ erfasst werden müssen.
Stand 20.März 2022 ist diese NICHT festgestellt, somit besteht KEINE PFLICHT MEHR Kontaktdaten zu erfassen. Als Rechtsgrundlage kommt die gesetzliche Pflicht nicht mehr infrage.
Sie könnten die Kontaktdaten aufgrund des Hausrechtes verlangen.
Doch das ist dann ein klassisches Gästebuch wie wir es schon vor Corona kannten, mit entsprechenden Informationspflichten.
https://www.dtnschtz.de/category/muster/
Die Luca APP ist NICHT MEHR für die Kontaktnachverfolgung geeignet, da die Gesundheitsämter die Daten von der Luca APP NICHT MEHR zur Kontaktnachverfolgung nutzen können.
Weiteres zur Luca APP mit Test und Tipps
Zu der Checkliste Kontaktdatenerfassung (Papier / Corona Warn APP)
Weitere Tipps zur Dokumentation der Kontaktnachverfolgung per Anwesenheitsliste sowie zur Terminvereinbarung „Click and meet“ unter Datenschutz Vorlagen Muster
Falls ich auch Ihnen geholfen habe, können Sie Ihren DANK gerne in Form einer Google Bewertung mitteilen.
(Für Google Konto Inhaber, also mindestens alle Android Nutzer).
Es schreibt Ihnen, Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter
Lorenz Macke (Hannover)
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EDUDIP hat am 23.3.2021 8Uhr nachgebessert!!! Ein Update wurde veröffentlicht.
Meine Meldung der Lücke hat zu einem Update bei EDUDIP geführt
Danke an die GDD Geschäftsstelle für die Unterstützung.
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Tipp:
Eine Webadresse die in einer Videokonferenz (EDUDIP) im Chat gepostete wurde NICHT unmitelbar anklicken!
Stattdessen:
Kopieren Sie die Webadresse aus dem Chat in den Browser.
Rufen Sie aus dem Browser die Webadresse auf!
Warum?
Mit gelang es mehrfach für jeweils eine Sekunde an einer EDUDIP Videokonferenz teilzunehmen, für die ich KEINE Berechtigung hatte!
Update 22.3.2021: Mir ist es gelungen an der Videokonferenz von EDUDIP teilzunehmen, vermutlich weil die Person (welche den Link im Chat angeklickt hatte) die Videokonferenz verlassen hat.
Was ist passiert?
In der Videokonferenz BEISPIEL https://room.edudip.com/webinar/12345/12345678 wurde im Chat meine Webadresse (www.Dtnschtz.de) geschrieben.
Ein Konferenzteilnehmer klickte auf die Webadresse im Chat, es wurde die Webadresse www.Dtnschtz.de aufgerufen.
Ich schaute mir zufällig gerade die Logfiles meiner Internetadresse (DtnSchtz.de) an die generell von meinem Provider angelegt werden.
In jeder ‚ordentlichen‘ Datenschutzerklärung findet sich ein Hinweis dazu
„Die Provider dieser Seiten erheben und speichern automatisch Informationen in sogenannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt.
Dies sind u.a. Referrer URL (von welcher Webseite kommt der Webseitenbesucher)
in diesem Falle also BEISPIEL https://room.edudip.com/webinar/12345/12345678?auth_key=DaTeNSCHuTZ2021
Ich gab diese Referrer URL Webadresse in meinem Browser ein und konnte den Inhalt der noch laufenden EDUDIP Videokonferenz sehen, inklusive Chat un der dort eingegebenen Webadresse (www.Dtnschtz.de).
Nach einer Sekunde kam jedoch der Hinweis
„Medienwiedergabe starten?“ , „Bitte bestätigen Sie den Empfang von Audio/Video“ „Wiedergabe starten“
-> Wiedergabe starten brachte mich nicht weiter. Also erneut die Adresse
https://room.edudip.com/webinar/12345/12345678?auth_key=DaTeNSCHuTZ2021 eingegeben und wieder für eine Sekunde den Inhalt der Konferenz gesehen.
Nicht schlimm?
Naja, ich konnte Motto, Klarnamen der Teilnehmer, den Chatinhalt sehen und unter Umständen die Präsentation.
Mit gelang es den Verantwortlichen für die Videokonferenz zu ermitteln und habe Ihn fairerweise unmittelbar auf den Umstand aufmerksam gemacht.
Datenpanne?
Es kommt sicherlich auf den zu prüfenden Einzelfall an, ob diese Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Datenpanne) gemäß Artikel 33 DSGVO seitens des Verantwortlichen (Videokonferenz-Initiator) an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss.
Eine Meldung setzt eine Kenntnisnahme voraus. Gibt es bei EDUDIP Log-Files die geprüft werden können?
Zoom:
Hier hat mein bescheidener Test ergeben, dass bei Aufrufe aus dem Zoom Chat der Chat-Raum NICHT nachvollziehbar ist, da dieser als „Direkter Zugriff“ gewertet wird. Trotzdem ist Vorsicht geboten!
Fazit und Handlungsempfehlung:
Weisen Sie die Teilnehmer von Videokonferenzen,
insbesonderen von EDIDUP Videokonferenzen, darauf hin mögliche
Webadressen NICHT direkt aus dem Chat aufzurufen.
Passen Sie Ihre Richtlinien / Vorgaben / Teilnahmebedingungen entsprechend an.
So vermeiden Sie, dass unberechtigte die nicht öffentliche Videokonferenzadresse erlangen.
So vermeiden Sie, dass unberechtigte die nicht öffentlichen Videokonferenzinhalte erlangen.
Update 22.03.2021:
EDUDIP ist über diese Lücke informiert und dabei diese zu schließen.
Mit positiven Absichten schreibt Ihnen Ihr persönlicher Risikooptimierer
Lorenz Macke (Hannover) externer Datenschutzbeauftragter
Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Mit dem Thema Auskunfsersuchen habe ich mich sehr intensiv beschäftigt.
Gerne stelle ich mein Datenschutz Wissen den teilnehmenden Teams zur Verfügung.
Ob Einsamkeit, fehlende Digitalisierung oder soziale Ungleichheit: In der Corona-Pandemie hat jeder die großen Herausforderungen unserer Gesellschaft im Alltag erlebt. Wie schaffen wir es, gestärkt aus der Krise hervorzugehen, statt in die alte Normalität zurückzufallen? Es ist Zeit für ein Update.
Weitere Infos www.updatedeutschland.org
Es schreibt Euch der Risikominderer und persönlicher externer Datenschutzbeauftragter
Lorenz Macke (Hannover)