Grundsatz:
Unzulässige Videoüberwachungen können schnell zum Eigentor (Bumerang) werden. Tonaufzeichnungen / Tonübertragungen sind nur in ganz wenigen Ausnahmen möglich (Kommunikation Türklingel).
Kritisch wird es dann, wenn eine Türklingelkamera (zweckentfremdet) zur Videoüberwachung eingesetzt wird.
Szenario:
Sie vermieten eine Räumlichkeit (z.B. ihr Fotostudio) und haben dort eine Ring-Videokamera installiert, um das Fotostudio zu überwachen. Der Ton wird nicht benötigt, da Sie ja nur sehen möchten, ob sich jemand außerhalb des vermieteten Bereiches aufhält.
Und dann passiert es, Sie gucken nach und stellen etwas Unerlaubtes fest (z.B. Beschädigung, Aufenthalt, es wird geraucht…)
Dann kann es richtig teuer für Sie (als Vermieter) werden!
Selbst, wenn Sie die Kamera ohne Ton betreiben, kann es teuer für Sie werden.
Geringfügig hilfreich kann der Aufkleber (welcher der Ring Kamera beiliegt) sein, er gibt Hinweise auf Video- und TONüberwachung „24/7 Video and Audio Surveillance“. Der Hinweis muss (auch) auf deutsch erfolgen!
Was kann passieren wenn Infos fehlen, bzw. keine Rechtmäßigkeit vorliegt:
Schadensersatzforderungen (pro Person).
Sie müssen die Anwaltskosten des Gegners zahlen.
Sie haben eigene Anwaltskosten.
Aufgrund der Beschwerde von der Person bei der Aufsichtsbehörde, stellt diese Fragen.
… vielleicht auch über das Thema hinaus und es kommen Nachfragen.
…… Sie sind bei der Aufsichtsbehörde auffällig geworden.
Das alles kostet Zeit und Geld.
Ein Datenschutzbeauftragter kann Ihnen bei der Beantwortung dann nur noch behilflich sein, indem er eine Einschätzung gibt, evtl. aktuelle Tipps für Sie hat und Vorarbeiten für Ihren Anwalt durchführt.
Der Kosten- und Zeitaufwand soll 10 mal niedriger sein als im Schadensfalle?
Dann informieren Sie sich VORHER!!!
Sie müssen vorher ausführlich geprüft haben, OB die Videoüberwachung im Sinne der Aufsichtsbehörden und der Rechtsprechung und der Ansicht von Anwälten bzw. Datenschutzbeauftragten überhaupt rechtmäßig sein kann.
Zudem müssen Sie die Personen (hier Mieter des Fotostudios) entsprechend der Vorgaben der DSGVO über die Videoüberwachung frühzeitig informieren.
Selbst wenn Sie die Videoüberwachung in Ihre AGB hineinschreiben oder in den Mietvertrag, ist dies noch lange keine Legitimation. Bonusinfo:
Aus einem Gerichtsurteil im Jahre 2022 geht hervor, dass eine Videoüberwachung im Fitness-Studio unzulässig ist (!) sofern diese auf der Rechtsgrundlage der „Berechtigten Interessen“ besteht.
Die meisten Fitness-Studios schreiben den Hinweis auf Videoüberwachung in die Datenschutzhinweise, aber auch das ist zu wenig! Ob der Hinweis in den AGB ausreicht bleibt abzuwarten.
Erfahrungswert:
Wollen Sie weiter googeln, bis Ihnen die Informationen, die Sie finden, gefallen?
Wollen Sie die Informationen so verstehen, wie Sie Ihnen passen?
Sie sind nun schon hier – das ist schonmal richtig.
Sie können Ihr Risiko mindern durch eine fachkundige Meinung.
Eine vorherige Beratung oder gar Benennung zum Datenschutzbeauftragten mindert Ihr Risiko!
Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke aus Hannover (Kontakt)
zur Videoüberwachung Erfahrungen und Tipps Teil 1
Beginnen Sie mit unserem kostenfreien Beispiel (PDF). Damit Sie gleich zu Beginn ganz klar wissen, was Sie bekommen. Anhand der Muster-Mitarbeiterschulung erhalten Sie einen ersten Einblick in unser Angebot. Material, dass Sie als Datenschutzbeauftragte oder Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen gut gebrauchen können.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, 16 weitere und ausführliche Schulungsmaterialien im DIN-A4-Format zu erwerben, die ganz speziell auf die Sensibilisierung für Datenschutz und Datensicherheit zugeschnitten sind. Und gleichzeitig die vorgeschriebene Schulungspflicht in Ihrem Unternehmen abdecken.
Jeder einzelne Text unseres Materials erstreckt sich auf einer DIN-A4-Seite und ist bewusst so gestaltet, dass er nicht nur informiert, sondern auch sensibilisiert. Das Besondere daran: Die Inhalte beziehen sich auf praktische Beispiele aus dem Privatleben und schlagen so eine Brücke zum Datenschutz im Berufsalltag.
Wenn Sie unsere Schulungsmaterialien erworben haben, stehen Ihnen durch die spezielle Gestaltung und Form diverse Möglichkeiten zur Verfügung, diese PDF zielgerichtet einzusetzen.
Sie können die PDFs ganz einfach so benutzen:
Durch den Bezug zu Alltagssituationen wird der Inhalt nicht nur informativ, sondern auch eindrücklich vermittelt. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine wohldosierte Sensibilisierung durch alltagsnahe Beispiele mehr bewirkt als reine Faktenvermittlung. Und sollte es zu einem Datenschutzvorfall kommen, ermöglichen unsere Materialien den Nachweis regelmäßiger Schulungen gemäß DSGVO.
Themenübersicht
Einige der behandelten Themen sind beispielsweise „Speicherrichtlinien“, „Fotos im Betrieb“, „Unternehmensdetails erwähnen“ oder in Zeiten der allgegenwärtigen Videokonferenzen der Problempunkt „Bildschirm teilen“.
Holen Sie sich jetzt gleich Ihre Materialien und sorgen Sie für eine effektive und verständliche Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter und Schulung im Bereich Datenschutz und Datensicherheit.
Zugabe: Kostenfreie Kurzschulung 10 Fragen in 10 Minuten per Quiz (sofort, ohne Registrierung)
Neueste Beiträge auf DTNSCHTZ.de
Der Einsatz von KI (Künstlicher Intelligenz) bedarf Regelungen im Unternehmen.
Wenn die Verwendung von KI im Unternehmen seitens der Mitarbeitenden zulässig ist, dann sollte aus einer Richtlinie hervorgehen, ob und wie KI im Unternehmen eingesetzt werden darf.
Am Beispiel von ChatGPT stelle ich eine mögliche Richtlinie bereit.
Da das Thema noch relativ neu ist, kann diese Regelung nur ein erster Anfang sein.
Download der PDF Datei
Muster_Richtlinie KI Künstliche Intelligenz ChatGPT.PDF
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)
Muster_Richtlinie KI Künstliche Intelligenz ChatGPT (Docx) zum direkten Download.
Version 03 vom 17.10.2023
Zum Beitrag Service Seiten Finanzen Steuer Recht 2023
Themen:
IT Sicherheitsberatung sowie Mitarbeiterschulung per Monatsinfo
Später würde ich dann zum Event vom Stadtglanz Magazin eingeladen.
Treffen mit Datenschutzbeauftragten aus dem gesammten Bundesgebiet mit Vorträgen, Diskussionen und Erfahrungsaustausch zum Thema Datentreuhand.
Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Eines meiner Spezialgebiete da ich selber seit Jahren Webseiten betreibe und betreue. Aufgrund meines Wissens, haben meine Kunden (relativ) rechtssichere Webseiten, sofern die Kunden bzw. Webentwickler meine Hinweise (die zu Beginn und bei Rechtsänderungen erfolgen) berücksichtigt haben.