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Kategorien-Archiv externer Datenschutzbeauftragter

KI Richtlinie Muster (ChatGPT)

Der Einsatz von KI (Künstlicher Intelligenz) bedarf Regelungen im Unternehmen.
Wenn die Verwendung von KI im Unternehmen seitens der Mitarbeitenden zulässig ist, dann sollte aus einer Richtlinie hervorgehen, ob und wie KI im Unternehmen eingesetzt werden darf.
Am Beispiel von ChatGPT stelle ich eine mögliche Richtlinie bereit.
Da das Thema noch relativ neu ist, kann diese Regelung nur ein erster Anfang sein.

Download der PDF Datei
Muster_Richtlinie KI Künstliche Intelligenz ChatGPT.PDF
(Ziel ’speichern unter‘ oder nach dem Anklicken in den Downloads nachschauen)
Muster_Richtlinie KI Künstliche Intelligenz ChatGPT (Docx) zum direkten Download.
Version 03 vom 17.10.2023

Materialien für den Datenschutz: Kostenfreies Muster

2023.06.13 Hinweisgeberschutzgesetz & Datenschutz (Qualifikation)


Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Ich informiere mich auch einer weiteren Quelle zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz. Unter www.Hinweisgebend.de biete ich den Betrieb der internen Meldestelle als Dienstleistung an. Die Fortbildung dauerte 1 Stunden und diente speziell den Aspekten des Datenschutzes im Zusammenhang mit Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Die aktive Teilnahme an der Fortbildung wurde durch interaktive Elemente
und Anwesenheitsfragen kontrolliert.

2023.06.15 Hinweisgeberschutz Betrieb einer internen Meldestelle (Qualifikation)


Teilnahme am Webinar mit Fortbildungsbescheinigung. Die im Hinweisgeberschutz geforderter erforderliche Qualitifikation zum Betrieb einer Meldestelle habe erhalten und dazu noch diverse Hinweise sowie Kontakte zu anderen Kollegen die ebenfalls eine Meldestelle betreiben (wollen).
Unter www.Hinweisgebend.de biete ich den Betrieb der internen Meldestelle als Dienstleistung an.
Die Fortbildung dauerte 5 Stunden und diente dem Erwerb der erforderlichen Fachkunde i.S.d. § 15 Abs. 2 HinSchG. Die aktive Teilnahme an der Fortbildung wurde durch interaktive Elemente
und Anwesenheitsfragen kontrolliert.

Tipps Home Office Regeln Datenschutz Checkliste PDF kostenlos

Eine mögliche Übersicht, geeignet für Arbeitgeber und Mitarbeiter die im Homeoffice sind. Tipps bezüglich Datenschutz und Datensicherheit von der Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Irland – hier sinngemäß übersetzt.
PDF-Datei zum Speichern – als Übersicht zum Ausdrucken bzw. Versenden per E-Mail an die Mitarbeiter.

Download der PDF Datei
Tipps_Home_Office_Regeln_Datenschutz_Checkliste.PDF
(Ziel speichern unter bzw. in Downloads nachgucken)
Stand 17.03.2023

Nehmen Sie und Ihre Mitarbeiter sich jeweils 10 Minuten Zeit für 10 Fragen und 10 Antworten für weitere Tipps zum Homeoffice. Ganz anonym sofort starten:
Datenschutz Quiz Homeoffice Schaffen Sie die 100 Punkte in 10 Minuten?

Schritte zum Home Office (für Arbeitgeber)
– bei „Telearbeit“ ist der (b) erforderlich.
– bei „Mobilen Arbeiten“ können Sie auf (b) verzichten!

a) Home Office per Vereinbarung mit dem Mitarbeitenden ermöglichen (Individuell oder per Betriebsvereinbarung).
b) Kontrollmöglichkeit des häuslichen Arbeitsplatzes des Mitarbeitenden ermöglichen.
c) Richtlinien / Regelungen / Betriebsvereinbarungen für das verhalten der Mitarbeitenden im Home Office erstellen und Verbindlichkeit herstellen.
d) Mitarbeitenden persönlich oder online schulen / sensibilisieren bezüglich Verhalten, Gefahren im Home Office. Der Datenschutz-Quiz ist eine Möglichkeit.
e) Für den Fall dass Mitarbeitende ihr eigenes Gerät benutzen, dies per Vereinbarung (BYOD / UYOD) ermöglichen.

Zu c) Diese Informationen müssen den Mitarbeitenden permanent zugänglich sein. Es empfiehlt sich zusätzlich, Checklisten und Kurzübersichten den Mitabeiter zur Verfügung zu stellen, Erinnerungen zu versenden und auf aktuelle Bedrohungen (Viren, Mails, Fake-Mails, Spoofing, Fishing, Trojaner…. Fake-Anrufe) hinzuweisen damit der Virus nicht Ihr System erfasst! Hinweise zu Sprachassistenten geben.

Generell zu beachten: Führt das Unternehmen Datenverarbeitungen im Auftrag durch? Dann ist zu prüfen OB eine Datenverarbeitung gemäß Vertrag sowie der vereinbarten technischen und organisatortischen Maßnahmen überhaupt zulässig ist.

Seien Sie froh, dass Sie nicht mein Kunde sind, denn sonst bekämen Sie eine ausführlichere Liste und weitere Muster für Richtlinien und müssten einen Datenschutz Test für Mitarbeiter und noch viel mehr machen.
Eine Gegenüberstellung von Risiken im Home Office.


Sie möchten Ihrer Verpflichtung nachkommen Ihr Mitarbeiter zu schulen, für Gefahren im HomeOffice zu sensibilisieren?  Eine Datenschutz Schulung vor Ort ist möglich – aber auch per Videokonferenz. Zu den Kontaktdaten von ihrem persönlichen Datenschutzbeauftragten.

Tipps, Richtlinien und Quiz zum Thema HomeOffice
Hinweise zum Home Office

Es schreibt Ihnen Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke (Hannover) am 17.3.2023

Gerne gebe ich Ihnen meine Datenschutz Erfahrungen und Tipps weiter.



Kosten externer Datenschutzbeauftragter

Wer billig kauft – kauft doppelt!

Warum ein Datenschutzbeauftragter seinen Preis hat, erfahren Sie in diesem Artikel. Zudem erhalten Sie eine Kalkulationsgrundlage und können Angebote besser beurteilen.

Eine monatliche Grundpauschale von mindestens €150 halte ich für sinnvoll.
Podcast Heise Verlag CT: „Für 200€ kann keiner seriös einen Datenschutzbeauftragten machen – auch bei kleineren Unternehmen“

Wenn der Stundenaufwand pro Monat bei null liegt, kommt schnell der Gedanke von null Euro pro Monat.
… und was ist mit Ihrer Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu melden?

Ich halte es für angemessen, einen Betrag dafür zu erhalten, dass Sie mich bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz als Ihren Datenschutzbeauftragten melden dürfen UND dass Sie meine Kontaktdaten als Ansprechpartner für Datenschutz veröffentlichen.

Der geschätzte durchschnittliche monatliche Zeitaufwand – oder besser: Die Zeit, die sie garantiert von mir monatlich bekommen. Sie wollen doch schließlich einen Datenschutzbeauftragten haben, der auch garantiert Zeit für Sie hat.

Einmalig zahlen Sie ein „Begrüßungsgeld“ für die Erstaufnahme/Bestandsaufnahme.
Der Datenschutzbeauftragte verschafft sich einen Überblick über Ihr Unternehmen.
Dazu ist sicherlich mehr als ein Treffen zum Kaffee erforderlich.

Eine Checkliste mit Kreuzen hilft Ihnen nur begrenzt.
„Fenster nicht vergittert“?
Sie sind im 10. Stockwerk, dann ist das wohl kaum relevant.
Sie sind im Erdgeschoss, dann ist der Punkt schon relevant.
Sie bekommen eine Einschätzung UND konkrete Handlungsempfehlungen.

Der Zeitaufwand fängt bei 0,5 Stunden pro Monat an und kann bis zu 7 Stunden pro Monat betragen.
Sollten Sie mehr monatliche Zeit veranschlagen, wählen Sie bitte einen internen Datenschutzbeauftragten.

Hinzu kommt Reisezeit, die mit weniger als 150€ pro Stunde in Rechnung gestellt wird (sofern berechnet).
Hinzu kommen möglicherweise direkt zurechenbare Reisekosten.
Beides zusammen gerne auch als Pauschale pro Besuch in Ihrem Hause oder bei Ihrem Auftragnehmer, Dienstleister, Auftraggeber, Event…

Der Preis richtet sich nach den Stunden vor Ort und den mindestens ebensolchen Stunden der Nachbereitung zur Berichtserstellung.
Je nach Unternehmensgröße, Abteilungen und Umfang der Datenverarbeitung richtet sich der zeitliche Aufwand.
Mein technisches und organisatorisches Fachwissen monetarisiere ich im Bereich von mindestens 600€ und maximal 6000€.
Alle diese Preise sind Richtwerte.
Sie erhalten einen Bericht über den Ist-Zustand mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Das hängt auch von Ihrer Außenwirkung ab. Die Anzahl der Berührungspunkte, vorwiegend mit Kunden.
Ein Hersteller von Schrauben hat seine 50 B2B Kunden, somit eher ein niedriges Risiko. Im Gesundheitsbereich gibt es meist mehr Kontakte.
Sie haben einen B2C Online-Shop?
Sie sind eine Arztpraxis?
Sie sind eine Schule, Kindergarten, Zeitarbeitsfirma…
dann haben Sie ein wesentlich höheres Risiko dass mal „jemand Stress macht“ oder dass etwas passiert.
Das Risiko fließt mit in den Preis ein.

Der monatliche Preis kann sich somit nach 7 Monaten ändern.
Warum 7 Monate? Ich habe einen konkreten Plan, der auf die meisten Unternehmen modifiziert anwendbar ist um ein Grundniveau an Datenschutz/ Datensicherheit zu erreichen.

Bei 0,5 Stunden pro Monat sind wir bei €150 monatlich.
Bei 7 Stunden pro Monat sind wir bei €999 monatlich.

Ein unbekannter Kostenpunkt bleibt die Berechnung des Zeitaufaufwands für die Bearbeitung von Anfragen die Betroffene DIREKT an den Datenschutzbeauftragten stellen.
Dieser Vorgangs setzt Vertrauen voraus, da der Datenschutzbeauftragter je nach Anfrage KEINE Details über den Inhalt und dem Betroffenen geben darf.

Der Aufwand differiert monatlich, kann jedoch bereits im monatlichen Stundenbudget enthalten sein.

Sollten es doch einmal mehr Stunden werden, so können(!) diese
Stunden mit jeweils €150 bis €250 in Rechnung gestellt werden. Schließlich bekommen Sie durch mich die Kombination aus Anwalt und IT-Spezialist.

Die Unterstützung dabei wird mit ca. €1000 pauschal abgerechnet bei ca. 7 Stunden Zeitaufwand.
Diese ist jedoch in relativ wenigen Betrieben nötig.

Der Datenschutzbeauftragte darf diese nicht selber durchführen - in der Praxis ist er maßgeblich bei der Erstellung beteiligt.
Er ist dabei jedoch auf massive Informationen des Betriebes angewiesen.

Minimal:
Erstaufnahme 666€ *
bei 2 Stunden vor Ort
inklusive Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen

150 € monatlich *
inklusive 0,5 Std (6 Stunden pro Jahr)


Typisch
für den Großteil meiner Kunden:
Erstaufnahme 2400€ *
bei 7 Stunden vor Ort
inklusive Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen

300 € monatlich *
inklusive 1,5 Std (18 Stunden pro Jahr)

Muster
Schulungen
Direkte telefonische Erreichbarkeit
Vertretungsregelung

zum unmittelbaren Kontakt

* zzgl. MwSt.

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Dazu kontaktieren Sie mich bitte
per Telefon 0511 55 19 11 (Hannover)
oder per Kontaktformular
oder per E-Mail interesse (at) DtnSchtz.de

Mit freundlichen Grüßen
Lorenz Macke, Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter

Zum Imagevideo (60 Sek – im neuen Tab geöffnet)

Ein Vorgeschmack auf die Arbeitsweise des Datenschutzbeauftragten im 10-Minuten-Video als Weihnachtsgeschichte:
Der Weihnachtsmann und Datenschutz.

Externer Datenschutzbeauftragter Lorenz Macke Hannover